OLG Hamm zu einem Unfall auf Kreuzung ohne Verkehrszeichen
An einer Kreuzung ohne besonders angeordnete Vorfahrtsregelung kam es zu einem Unfall. Auf der Kreuzung gilt die Verkehrsregelung, dass der von rechts kommende Verkehrsteilnehmer gegenüber dem von links sich nähernden Verkehrsteilnehmer Vorfahrt hat.
Roberto Galifi 2 Min. Lesezeit