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Freitag, 21. August 2026 Unabhängig zu Unfallrecht, Gutachten und Schadenregulierung

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OLG 1 Min. Lesezeit

Sturz auf Motocross-Anlage

Kurz gefasst Ein neunjähriger Junge war bei einer Trainingsfahrt auf einer Motocross-Anlage im freien Gelände nach dem Überspringen einer Kuppe gestürzt und von einem nachfolgenden Fahrer angefahren und schwer verletzt worden.
Roberto Galifi Herausgeber
Autor
Roberto Galifi
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Ressort
Oberlandesgericht (OLG)
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Symbolgrafik: eine gezeichnete Urkunde mit Siegel als Zeichen für eine Entscheidung, beschriftet mit „Sturz auf Motocross-Anlage“.
Bild: Symbolgrafik · Unfallzeitung.de

Die Schadenersatzklage gegen den Betreiber der Anlage wegen Verletzung der Sicherungspflicht wies das Oberlandesgericht Schleswig zurück.

Motocross sei eine gefährliche Sportart, führten die Richter aus, der Veranstalter müsse nur vor Gefahren schützen, die „über das übliche Risiko“ hinausgingen, brauche aber nicht „allen erdenklichen Gefahren“ vorzubeugen. Daher seien Streckenposten an gefährlichen Stellen wie bei Wettbewerben nicht erforderlich, weil nicht üblich. Zwar dürfe die Nutzung der Anlage nicht regellos oder völlig unbewacht sein, ein Reglement und ein auf ihre Einhaltung wachender Platzwart reichten jedoch, wie im vorliegenden Fall, aus, hieß es im Urteil. (OLG Schleswig, Az.: 11 U 91/14)

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