OLG 1 Min. Lesezeit
Handy-Nutzung am Steuer
- Autor
- Roberto Galifi
- Veröffentlicht
- Zuletzt geprüft
- Lesezeit
- 1 Minute
- Ressort
- Oberlandesgericht (OLG)
- Quellen
- 1 belegte Quelle
Ein Autofahrer hatte an einer roten Ampel gehalten und sich die Zeit mit einem Telefongespräch verkürzt – und wurde prompt von der Polizei erwischt. 40 Euro sollte er zahlen. Dagegen ging der Mann vor Gericht und bekam In der zweiten Instanz recht.
Denn: Die Straßenverkehrsordnung legt fest, dass man ein Mobiltelefon nicht am Lenkrad eines fahrenden Autos und bei laufendem Motor benutzen darf. Das Auto des Mannes stand aber, und die Start-Stopp-Automatik hatte den Motor ausgestellt. Einen Unterschied zwischen dem manuellen und dem automatischen Ausschalten des Motors wollte das Gericht nicht machen. Übrigens: Am Steuer eines fahrenden Autos ist jegliche Handy-Nutzung verboten, auch das Lesen von Textnachrichten oder der Blick in den Kalender. (OLG Hamm, Az.: 1 RBs 1/14)
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Quellen
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