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Freitag, 21. August 2026 Unabhängig zu Unfallrecht, Gutachten und Schadenregulierung

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OLG 1 Min. Lesezeit

Handy-Nutzung am Steuer

Kurz gefasst Am Steuer darf man doch mit dem Handy telefonieren, entschied das Oberlandesgericht in Hamm.
Roberto Galifi Herausgeber
Autor
Roberto Galifi
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Ressort
Oberlandesgericht (OLG)
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Symbolgrafik: eine stilisierte Waage als Zeichen für eine Gerichtsentscheidung, beschriftet mit „Handy-Nutzung am Steuer“.
Bild: Symbolgrafik · Unfallzeitung.de

Ein Autofahrer hatte an einer roten Ampel gehalten und sich die Zeit mit einem Telefongespräch verkürzt – und wurde prompt von der Polizei erwischt. 40 Euro sollte er zahlen. Dagegen ging der Mann vor Gericht und bekam In der zweiten Instanz recht.

Denn: Die Straßenverkehrsordnung legt fest, dass man ein Mobiltelefon nicht am Lenkrad eines fahrenden Autos und bei laufendem Motor benutzen darf. Das Auto des Mannes stand aber, und die Start-Stopp-Automatik hatte den Motor ausgestellt. Einen Unterschied zwischen dem manuellen und dem automatischen Ausschalten des Motors wollte das Gericht nicht machen. Übrigens: Am Steuer eines fahrenden Autos ist jegliche Handy-Nutzung verboten, auch das Lesen von Textnachrichten oder der Blick in den Kalender. (OLG Hamm, Az.: 1 RBs 1/14)

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Quellen

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