Übernahme der Mietwagenkosten nur, wenn sie nicht gegen die Schadensminderungspflicht verstoßen
Wer sein Fahrzeug selten nutzt, hat für die Dauer der Reparatur nach einem unverschuldeten Unfall nicht unbedingt ein Anrecht auf einen Mietwagen. Im vorliegenden Fall hatte ein Mann den Mietwagen täglich weniger als zwanzig Kilometer gefahren. Er habe gegen die Schadensminderungspflicht verstoßen, urteilten die Richter des Oberlandesgerichts Hamm.