Gutachterkosten: Das Tableau der HUK zählt vor Gericht nicht
Die eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherungen, und insbesondere die HUK-COBURG, kürzen im Rahmen des Schadensmanagements die dem Geschädigten durch einen Kfz-Sachverständigen in Rechnung gestellten Kosten seines Schadensgutachtens regelmäßig. Die HUK-COBURG begründet die Kürzungen unter Hinweis auf das von ihr selbst erstellte Honorartableau. Sie ist dabei der – allerdings irrigen – Meinung, die von ihr selbst ermittelten Kosten seien die angemessenen Beträge, die sie als einstandspflichtiger Versicherer im Rahmen des Schadensersatzes zu regulieren hätte.
Roberto Galifi 5 Min. Lesezeit