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Freitag, 21. August 2026 Unabhängig zu Unfallrecht, Gutachten und Schadenregulierung

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Amtsgericht (AG)

Die tägliche Praxis der Unfallregulierung, wie sie vor den Amtsgerichten verhandelt wird.

183 Beiträge

Amtsgericht (AG)

Was ein Gutachten kosten darf: Die Bandbreite entscheidet

Gerade bei den Kosten des vom Geschädigten nach einem Verkehrsunfall eingeschalteten Sachverständigen gibt es mit den eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherern immer wieder Streit um die Höhe der auszugleichenden Beträge. Immer wieder müssen unschuldig geschädigte Kfz-Eigentümer die von den Kfz-Haftpflichtversicherern vorgerichtlich gekürzten Sachverständigenkosten einklagen, wollen sie nicht auf einem eigenen Schaden sitzen bleiben. So war es auch bei dem Sachverhalt, der dem Urteil des AG Neubrandenburg vom 21.3.2018 zugrunde lag. Das angerufene Gericht hat bei der Bemessung der Sachverständigenkosten die Honorarumfrage des VKS-BVK zugrunde gelegt.

Roberto Galifi 2 Min. Lesezeit

Amtsgericht (AG)

Kind zerkratzt ein Auto: Wer zahlt den Schaden?

Gemäß § 828 BGB sind Kinder, die das siebente aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet gaben, für den Schaden, den sie bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügen, nicht verantwortlich. Diesen Paragrafen musste ein Amtsrichter bei dem Amtsgericht München anwenden, als es um die Entscheidung eines Rechtsstreits um Schadensersatz an einem beschädigten Pkw ging, den das Kind beschädigt hatte.

Roberto Galifi 3 Min. Lesezeit

Amtsgericht (AG)

Auf Mittelwert der Sachverständigenkosten kommt es nicht an

Die Kosten des vom Unfallgeschädigten hinzugezogenen Kfz-Sachverständigen zur beweissichernden Feststellung der Schadenshöhe und des Schadensumfangs sind seit geraumer Zeit immer wieder Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Die eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherer sind der Ansicht, die in einem Haftpflichtschadensfall von den freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen für die Erstellung des Schadensgutachten berechneten Kosten seien nicht angemessen und überhöht.

Roberto Galifi 4 Min. Lesezeit

Amtsgericht (AG)

Preisvergleich beim Gutachter? Das verlangt niemand

Immer wieder kommt es mit den eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherern wegen der Höhe der berechneten Kosten des vom Geschädigten hinzugezogenen Sachverständigen nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall zum Streit. So hatte in dem nachfolgend dargestellten Rechtsstreit die Generali Versicherung AG vorgerichtlich die vom Sachverständigen berechneten Kosten um 131,65 € gekürzt. Als Begründung führte sie aus, dass der von ihr erstattete, um 136,65 € gekürzte Betrag die Sachverständigenkosten ausreichend berücksichtige.

Roberto Galifi 4 Min. Lesezeit

Amtsgericht (AG)

Trunkenheit am Steuer / Schlaftrunken

Staatsanwälte sind schnell bei der Hand, wenn es darum geht, einem Autofahrer wegen Trunkenheit am Steuer den Führerschein entziehen zu lassen. So auch in dem Fall vor dem Amtsgericht Mönchengladbach, bei dem ein Autofahrer mit 0,6 Promille beim rückwärts Ausparken eine Kollision verursacht hatte.

Roberto Galifi 1 Min. Lesezeit

Amtsgericht (AG)

612 Euro Schaden, 279 Euro Gutachten — beides wird bezahlt

Es gibt kaum eine Schadensregulierung durch den eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherer, bei der nicht eine Kürzung der Sachverständigenkosten erfolgt. In dem Fall, den das Amtsgericht Karlsruhe zu entscheiden hatte, erkannte die einstandspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung noch nicht einmal die Sachverständigenkosten an. Sie war der – allerdings irrigen – Meinung, dass der Geschädigte einen Kostenvoranschlag hätte einholen müssen. Diese Kosten würden sogar bei einer späteren Reparatur verrechnet.

Roberto Galifi 5 Min. Lesezeit

Amtsgericht (AG)

Kürzt der Versicherer, zahlt er auch die Nachprüfung

Die einstandspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherer versuchen doch mit allen Mitteln – ob rechtlich zulässig oder nicht –, ihre Schadensregulierungspflicht zu minimieren, wo es nur geht. So werden wahllos Schadenspositionen gekürzt, obwohl zur Kürzung objektiv kein Grund besteht. In dem Rechtsstreit, der dem Amtsgericht Fürth zur Entscheidung vorlag, hatte die Allianz Versicherung AG als eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung den Schadensersatzanspruch des Geschädigten um – sage und schreibe – 2.141,36 € gekürzt.

Roberto Galifi 4 Min. Lesezeit

Amtsgericht (AG)

Den einfachen Verkehrsunfall gibt es nicht mehr

Nicht nur bei den Sachverständigenkosten, sondern auch bei den notwendigen Anwaltskosten versuchen die eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherer nach einem von ihnen zu regulierenden Verkehrsunfall immer wieder zu kürzen. Die eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherer argumentieren häufig, dass ein einfach gelagerter Verkehrsunfall vorliege, der keine Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes benötigt.

Roberto Galifi 3 Min. Lesezeit

Amtsgericht (AG)

Reparaturkosten kürzen darf der Versicherer nicht

Nachdem eine Zeit lang die berechneten Reparaturkosten von den eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherern nicht gekürzt wurden, weil sie als Schaden des Geschädigten durch die Rechnung belegt waren, werden diese in jüngster Zeit ebenfalls gekürzt. Da sich der Geschädigte mit derartigen Schadenskürzungen durch die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung nicht zufrieden gab, klagte er den gekürzten Reparaturkostenbetrag bei dem örtlich zuständigen Amtsgericht Detmold ein. Die Klage war insgesamt erfolgreich.

Roberto Galifi 2 Min. Lesezeit

Amtsgericht (AG)

Auch das Busunternehmen bekommt seinen Anwalt bezahlt

Nicht nur bei den Sachverständigenkosten, sondern auch bei den notwendigen Anwaltskosten versuchen die eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherer nach einem von ihnen zu regulierenden Verkehrsunfall immer wieder zu kürzen. So musste sich das örtlich zuständige Amtsgericht Düsseldorf mit der Frage beschäftigen, ob die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung nach der Beschädigung eines Reisebusses durch ihren Versicherungsnehmer verpflichtet ist, die angefallenen Rechtsanwaltskosten des Busunternehmens, das über einen größeren Fuhrpark verfügt, zu ersetzen.

Roberto Galifi 3 Min. Lesezeit

Amtsgericht (AG)

Wer haftet bei Schäden beim Abschleppen?

Wem sein Auto wegen einer Panne liegenbleibt, der wendet sich, sofern Mitglied, an seinen Autoklub. Der lässt den Wagen oft von einem regionalen Abschleppdienst in die nächste Werkstatt bringen. Doch an wen muss sich der Autobesitzer wenden, wenn der Wagen durch den Transport beschädigt wird: an den Autoklub oder an den Abschleppdienst?

Roberto Galifi 1 Min. Lesezeit

Amtsgericht (AG)

Zweiter Fotosatz: Die Kürzung war rechtswidrig

Immer wieder kürzen die eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherer nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall die vom Kfz-Sachverständigen berechneten Kosten, den der Geschädigte zur Feststellung des Schadensumfangs und der Schadenshöhe hinzugezogen hatte. In jüngster Zeit werden dabei besonders die Kosten für einen zweiten Fotosatz gekürzt oder gar ganz gestrichen.

Roberto Galifi 3 Min. Lesezeit

Amtsgericht (AG)

Standkosten: Auch das Warten zahlt der Unfallverursacher

Nach einem Verkehrsunfall gibt der Geschädigte regelmäßig ein Schadensgutachten in Auftrag, um seinen voraussichtlichen Schaden beziffern und beweisen zu können. In dem Schadensgutachten kalkuliert der Sachverständige die Höhe der Schäden und die voraussichtlichen Reparaturkosten und die voraussichtliche Dauer der Reparatur. Sobald der Geschädigte das verunfallte Fahrzeug zur Reparatur gegeben hat, ist es seiner Einflusssphäre entzogen. Daher hat die Rechtsprechung zu Recht das Werkstattrisiko dem Schädiger angelastet.

Roberto Galifi 3 Min. Lesezeit

Amtsgericht (AG)

Reparatur dauert länger: Mietwagen zahlt der Schädiger

Es kommt nach einem Unfall immer wieder einmal vor, dass die nach der Einholung eines Schadensgutachtens in Auftrag gegebenen Reparaturen länger dauern als kalkuliert. Dadurch entstehen auch längere Anmietzeiten für das Ersatzfahrzeug. Die eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherungen wollen aber nur die kalkulierten Ausfallzeiten ersetzen. Höchstrichterlich ist aber bereits entschieden, dass der Schädiger das Werkstatt- und Prognoserisiko trägt.

Roberto Galifi 5 Min. Lesezeit

Amtsgericht (AG)

Geschraubte Teile: Keine Wertminderung nach der Reparatur

Die merkantile Wertminderung ist immer wieder Streitpunkt bei der Schadensregulierung. Denn ein unfallrepariertes Fahrzeug wird am Markt geringer bewertet als ein unfallfreies Fahrzeug. Dieser Differenzbetrag wird als merkantiler Minderwert bezeichnet und ist regelmäßig vom Unfallverursacher oder dessen Haftpflichtversicherer im Wege des Schadensersatzes zu erstatten. Der Schädiger ist nämlich im Rahmen des ihm obliegenden Schadensersatzes verpflichtet, den vor dem Schadensereignis liegenden Zustand wiederherzustellen. Da die Tatsache des Unfallereignisses nicht rückgängig gemacht werden kann, ist eben dieser Differenzbetrag als merkantiler Minderwert zu ersetzen.

Roberto Galifi 3 Min. Lesezeit

Amtsgericht (AG)

Navi bleibt defekt: Kein Geld für den Nutzungsausfall

Der spätere Kläger ist Eigentümer eines Personenkraftwagens der Marke BMW. In dem Kraftfahrzeug ist ein Navigationsgerät mit Bluetooth Freisprechfunktion eingebaut, das einen Defekt aufwies. Der Kläger beauftragte eine BMW-Werkstatt mit der Reparatur des Navigationsgerätes. Nachdem der Kläger das Fahrzeug zurückerhielt, stellte er fest, dass das Navigationsgerät nach wie vor defekt war. Die Werkstatt weigerte sich, eine weitere Reparatur durchzuführen.

Roberto Galifi 2 Min. Lesezeit

Amtsgericht (AG)

Restwert angezweifelt: Der Gutachter behält recht

In jüngster Zeit greifen die eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherungen immer häufiger die vom Kfz-Sachverständigen ermittelten Restwerte an, den der Geschädigte nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall zur Erstellung des Schadensgutachtens hinzugezogen hat. Sie beziehen sich dann dabei auf Restwertangebote aus dem Internet. Diesen Sondermarkt muss der Geschädigte grundsätzlich nicht beachten. Auch der vom Geschädigten hinzugezogene Kfz-Sachverständige ist grundsätzlich gehalten, lediglich die örtlichen Restwertangebote seiner Ermittlung zugrunde zu legen. Maßgeblich sind seit der BGH-Entscheidung vom 13.1.2009 – VI ZR 205/08 – die Restwerte auf dem allgemeinen regionalen Markt.

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Amtsgericht (AG)

AG Neuss urteilt zu einem Unfall an einer Engstelle

An Engstellen, sei es durch Bauarbeiten oder durch geparkte Fahrzeuge, kommt es immer wieder zu kritischen Situationen, die hin und wieder auch zu Verkehrsunfällen führen. Grundsätzlich gilt, wer das Hindernis auf seiner Seite hat, der hat dem Gegenverkehr Vorrang einzuräumen. Häufig wird dann das wartende Fahrzeug noch überholt. Dann kann es leicht zu einer Kollision der Fahrzeuge kommen. Über einen derartigen Sachverhalt hatte das Amtsgericht Neuss zu entscheiden.

Roberto Galifi 2 Min. Lesezeit

Amtsgericht (AG)

Mietwagen: Der Mittelwert zweier Listen entscheidet

Auch bei den Kosten für die notwendige Anmietung eines Ersatzfahrzeugs nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall kommt es immer wieder zu Streitigkeiten mit der eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese favorisieren die Preise aus der Fraunhofer-Erhebung, während die Autovermieter regelmäßig die Preise nach dem Schwacke-Mietpreisspiegel ihrer Rechnung zugrunde legen. Im Prozess legen die Versicherer häufig dann auch noch sogenannte screen-shot aus dem Internet vor, die ohnehin nicht zu beachten sind. So geschah es auch im Schadensersatzprozess vor dem örtlich zuständigen Amtsgericht Otterndorf.

Roberto Galifi 4 Min. Lesezeit

Amtsgericht (AG)

Das Prognose- und Werkstattrisiko geht zu Lasten des Schädigers

In jüngster Zeit kommt es bei Unfallschadensabrechnungen immer häufiger vor, dass die eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherer aus den zur Schadensregulierung vorgelegten Reparaturrechnungen Positionen kürzen oder gar streichen und nicht bereit sind, den vollen Rechnungsbetrag zu ersetzen, obwohl eine volle Haftung besteht. So erging es auch einem Unfallopfer, der nach dem für ihn unverschuldeten Verkehrsunfall ein Schadensgutachten bei einem qualifizierten Kfz-Sachverständigen beauftragte und nach Erhalt des Gutachtens nach den Vorgaben des Gutachtens den Reparaturauftrag erteilte. Nachdem die eintrittspflichtige Versicherung Kürzungen in der Reparaturrechnung vornahm, klagte der Geschädigte die gekürzten Rechnungspositionen ein. Die Klage vor dem Amtsgericht Darmstadt war erfolgreich.

Roberto Galifi 3 Min. Lesezeit