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Freitag, 21. August 2026 Unabhängig zu Unfallrecht, Gutachten und Schadenregulierung

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Amtsgericht 1 Min. Lesezeit

Wer haftet bei Schäden beim Abschleppen?

Kurz gefasst Wem sein Auto wegen einer Panne liegenbleibt, der wendet sich, sofern Mitglied, an seinen Autoklub. Der lässt den Wagen oft von einem regionalen Abschleppdienst in die nächste Werkstatt bringen.
Roberto Galifi Herausgeber
Autor
Roberto Galifi
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Ressort
Amtsgericht (AG)
Quellen
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Symbolgrafik: eine gezeichnete Urkunde mit Siegel als Zeichen für eine Entscheidung.
Bild: Symbolgrafik · Unfallzeitung.de

Das Amtsgericht Oranienburg stellte im Zuge eines Falles klar, dass ein Autobesitzer den Abschleppdienst grundsätzlich nicht wegen der Verletzung vertraglicher Sorgfaltspflichten verklagen kann. Denn ein Vertrag besteht ausschließlich zwischen dem Unternehmen und dem Autoklub. Allerdings kann der Autobesitzer einen gesetzlichen Anspruch auf Schadenersatz gegenüber dem Abschleppdienst anmelden. Dann muss er aber nachweisen, dass die Beschädigung wirklich während des Transports erfolgte, erklärte das Amtsgericht.

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Quellen

  • Quelle: kraftfahrt-berichter (kb)