Amtsgericht 1 Min. Lesezeit
Wer haftet bei Schäden beim Abschleppen?
- Autor
- Roberto Galifi
- Veröffentlicht
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- 1 Minute
- Ressort
- Amtsgericht (AG)
- Quellen
- 1 belegte Quelle
Das Amtsgericht Oranienburg stellte im Zuge eines Falles klar, dass ein Autobesitzer den Abschleppdienst grundsätzlich nicht wegen der Verletzung vertraglicher Sorgfaltspflichten verklagen kann. Denn ein Vertrag besteht ausschließlich zwischen dem Unternehmen und dem Autoklub. Allerdings kann der Autobesitzer einen gesetzlichen Anspruch auf Schadenersatz gegenüber dem Abschleppdienst anmelden. Dann muss er aber nachweisen, dass die Beschädigung wirklich während des Transports erfolgte, erklärte das Amtsgericht.
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Quellen
- Quelle: kraftfahrt-berichter (kb)