Im Januar 2024 hat der BGH das Werkstattrisiko in einer Serie von Entscheidungen geordnet. Zweieinhalb Jahre später zeigt sich an den Instanzgerichten, was davon trägt — und mit welchen drei Mustern Versicherer weiter kürzen.
Ein Geschädigter ließ sein Fahrzeug im Urlaub in der Türkei reparieren und schwieg über die Kosten. Der BGH musste klären, ob das seinen Anspruch schmälert. Die Antwort führt zum Kern des Schadensrechts: Geschuldet ist der erforderliche Betrag, nicht der angefallene.
Der BGH hat am 24. März 2026 entschieden, dass ein Geschädigter, der sein Fahrzeug bisher ausschließlich in der Markenwerkstatt warten ließ, auch bei fiktiver Abrechnung nicht ohne Weiteres auf eine günstigere freie Werkstatt verwiesen werden kann. Selbst dann nicht, wenn er tatsächlich in einer freien Werkstatt hat reparieren lassen.
Wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, muss sich um seinen Schadenersatz keine Sorgen mehr machen. Der Bundesgerichtshof ist die oberste Instanz der deutschen Rechtsprechung. Die Einheitlichkeit der Rechtsprechung wird durch den Bundesgerichtshof gewährleistet. Der 16. Januar 2024 und der 12.März 2024 waren für den Geschädigten ein sehr gutes Datum.
Urteile, die kurz und knapp auf das Wesentliche reduziert sind, finden unsere Leser in diesem Thread. Dieser Thread wird um ein Update erweitert, sobald ein neues Urteil hinzu kommt.
In Goslar diskutieren Experten aktuelle Herausforderungen des Straßenverkehrs und Lösungen zu neuen Problemen des Verkehrsrechts Der kommende 58. Verkehrsgerichtstag findet vom 29. bis 31. Januar 2020 wie immer seit 1963 in Goslar statt. Regelmäßig kommen mehr als 2.000 Fachleute aus allen Bereichen des Verkehrswesens, nicht nur Juristen, sondern auch Mediziner, Psychologen und Verkehrswissenschaftler, außerdem sind Prüfgesellschaften und Automobilclubs, Versicherer und Fahrlehrerverbände, Politik und Verwaltung vertreten.
Der kommende Verkehrsgerichtstag ist der 58. Er findet vom 29. bis 31. Januar 2020 statt, wie immer seit 1963 in Goslar. Regelmäßig reisen über 2.000 Fachleute aus allen Bereichen des Verkehrssektors an, nicht nur Juristen, sondern auch Mediziner, Psychologen und Verkehrswissenschaftler, zudem sind die Prüfgesellschaften und Automobilklubs vertreten, die Versicherer und Fahrlehrerverbände, die Politik und Verwaltung.
Beim Autogipfel im Kanzleramt ging es vor allem um E-Autos | Keine greifbaren Ergebnisse beim autonomen Fahren und für die Beschäftigten Eigentlich war es ein Elektroauto-Gipfel, zu dem Bundeskanzlerin Angela Merkel die Spitzen von Politik, Industrie und Gewerkschaften eingeladen hatte, denn nur beim Elektroantrieb einigte man sich auf konkrete Schritte. So soll die bis 2020 befristete Kaufprämie für Elektroautos (Umweltbonus) um fünf Jahre verlängert und zudem erhöht werden:
Auf Carsharing, Auto-Abos und andere Angebote, sich ein Fahrzeug zu mieten, fahren immer mehr Autofahrer ab. Vor allem jüngeren ist nicht so wichtig, ein Auto zu besitzen, sie wollen es lieber nach Bedarf nutzen. Wie eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsinstituts Puls ergab, sieht nur noch jeder fünfte Autokäufer seine Zukunft im traditionellen Autokauf mit Barzahlung – was heute noch von zwei Dritteln bevorzugt wird. Unterschiedliche Arten des Mietens, die derzeit erst von jeweils sechs Prozent der Befragten in Anspruch genommen werden, sind für 22 bis 35 Prozent eine perspektivisch interessante Option.
AG Hattingen Urteil vom 25.3.2019 – 6 C 181/17 Immer wieder streiten der Unfallgeschädigte und der eintrittspflichtige Versicherer nach einem Verkehrsunfall über die Höhe der eingetretenen Schäden. Besonders streitig sind dabei die Kosten der Ersatzbeschaffung im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens. Für die Berechnung des Schadens ist dabei von größter Wichtigkeit der Wiederbeschaffungswert, weil von diesem der Wiederbeschaffungsaufwand maßgeblich abhängt.
Die von dem vom Geschädigten eingeschalteten Sachverständigen berechneten Kosten sind nach wie vor Gegenstand von Kürzungen durch die einstandspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung des Schädigers. Auch wenn zwischen dem Geschädigten und dem von ihm beauftragten Kfz-Schadensgutachter eine Honorarvereinbarung getroffen wurde, und damit der vereinbarte Honorarbetrag mit den vereinbarten Nebenkosten und Mehrwertsteuer darauf als vom Geschädigten auszugleichender Betrag feststeht, weil der Geschädigte insoweit mit einer Zahlungsverpflichtung belastet wird, die ihren Grund in dem Unfallereignis hat, kürzen die eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherer die so berechneten Sachverständigenkosten.
AG Charlottenburg Urteil vom 19.3.2019 – 208 C 66/18 Immer wieder wird in den Medien die in Coburg sitzende Kfz-Haftpflichtversicherung HUK-Coburg als Negativbeispiel der Schadensregulierung erwähnt. Zuletzt hatte das deutsche Fernehen über die Regulierungspraxis dieser Kfz-Haftpflichtversicherung berichtet. Nun musste eine deutsche Amtsrichterin das Regulierungsverhalten der HUK-Coburg Haftpflichtunterstützungskasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a.G. mit Urteil vom 19.3.2019 rügen. Die HUK-Coburg hatte bewusst und gewollt den Kfz-Sachverständigen, der das Schadensgutachten mit Farbfotos erstellt hatte, gegenüber Dritten verächtlich machen wollen, indem bewusst unwahr behauptet wurde, dass der Sachverständige nur Schwarz-weiß-Bilder übersandt hätte, die nicht aussagekräftig seien.
Immer mehr Fahrschüler fallen durch die praktische Prüfung, zur Zeit jeder dritte. Vor allem der Großstadtverkehr bereitet den Eleven Schwierigkeiten. Der langjährige Berliner Fahrlehrer Jens Kuttnik nennt im Gespräch mit „Spiegel online“ mehrere Gründe.
Der Kreisverkehr ist oft Ort von Verkehrsunfällen. Viele Verkehrsteilnehmer wissen nicht, wie sie sich richtig im Kreisverkehr verhalten müssen. Die Unfallzeitung berichtete vor einigen Tagen bereits darüber. Auch das Landgericht Saarbrücken als Berufungsgericht hatte über einen Unfall in einem Kreisverkehr im Saarland zu entscheiden. Hinzu kam, dass bei dem Verkehrsunfall auch noch ein Fahrschulfahrzeug beteiligt war, das von einem Fahrschüler gesteuert wurde. Gerade bei einem Fahrschulfahrzeug, das besonders durch das Schild „Fahrschule“ gekennzeichnet ist, müssen sich andere Verkehrsteilnehmer besonders vorsichtig verhalten, da immer mit einer unangepassten Fahrweise des Fahrschülers oder der Fahrschülerin gerechnet werden muss.
Bisher haben es Banken, Versicherungen und große Firmen immer wieder verstanden, Urteile der obersten Bundesgerichte gegen sie zu verhindern, indem im letzten Augenblick Revisionen zurückgenommen wurden oder weil sie sich mit den Geschädigten kurz vor der mündlichen Verhandlung mit hohen Geldbeträgen außergerichtlich einigten. Dann waren die obersten Gerichte gehindert, eine Entscheidung zu treffen.
AG Augsburg Urteil vom 5.9.2018 – 74 C 1611/18 Gerade jetzt im Winter ist die Streu- und Räumpflicht auf Straßen, Wegen, Bürgersteigen und Parkplätzen ein besonders umstrittenes Thema. Kommt es zu einem Sturz auf nicht geräumten Flächen, muss häufig das zuständige Gericht den Streit entscheiden. So war es auch in dem Fall einer Postbotin in Augsburg, die auf einem nicht geräumten Teil eines Parkplatzes stürzte und sich verletzte. Ihre auf Schmerzensgeld gerichtete Klage hat allerdings das örtlich zuständige Amtsgericht Augsburg mit Urteil vom 5.9.2018 – 74 C 1611/18 – abgewiesen.
Der Einbau von Betrugssoftwares, um die wahren Abgaswerte zu verschleiern, beschäftigt seit längerem die deutschen Gerichte. Jetzt hat auch ein Oberlandesgericht deutliche Worte zum Einbau der Betrugssoftwares gefunden. Es sieht in dem Einbau der Betrugssoftware, die falsche Angaben zum Ausstoß von Stickoxiden macht, eine sittenwidrige vorsätzliche Schädigung des Kunden gemäß § 826 BGB. Zu dieser Ansicht war auch bereits in erster Instanz das Landgericht Köln gelangt. Das OLG Köln bestätigte in seinem Hinweisbeschluss nun die Rechtsansicht des Vorgerichts.
Die Rechtsprechung zur Schadensabrechnung im bis zu 130-Prozentbereich bei Kraftfahrzeugen ist bei diesen aufgrund der gefestigten Rechtsprechung des BGH unbestritten. Fraglich ist jedoch gewesen, ob die bei Kraftfahrzeugen entwickelten Grundsätze zur 130-Prozent-Abrechnung auch bei Fahrrädern gilt. Diese Frage hat nunmehr das OLG München mit Endurteil vom 16. November 2018 dahingehend entschieden, dass die zu beschädigten Kraftfahrzeugen ergangene Rechtsprechung im 130-Prozentbereich auch für Fahrräder gilt. Das OLG München hat damit das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 11.5.2018 abgeändert.
Gerade jetzt zur Winterzeit kommt es auf die sorgfältige Räumung von Gehwegen durch die Verantwortlichen besonders an, um Stürze auf schnee- oder eisglatten Flächen zu vermeiden. Kommt es dennoch zu einem Sturz, ist grundsätzlich der zur Räumung Verpflichtete für die Folgen des Sturzes verantwortlich. Das gilt auch für ein Bundesland, wenn es sich um eine Landstraße handelt. Das Landgericht Aachen musste über einen Sturz eines Fahrgastes eines Linienbusses entscheiden, der an einer nicht geräumten Bushaltestelle an einer Landstraße außerhalb geschlossener Ortschaften zu Fall kam. Das erkennende Gericht nahm eine gesteigerte Verkehrssicherungspflicht bei Schnee- oder Eisglätte im Bereich von Bushaltestellen an.
Spurwechsel-Unfälle kommen zwar nicht selten vor, weil sich manchmal das überholende Fahrzeug gerade im toten Winkel befindet und daher übersehen wird, aber dieser vom Oberlandesgericht Düsseldorf entschiedene Spurwechsler-Unfall, bei dem ein auf die vierte Spur wechselndes Personenfahrzeug mit einem auf der äußerst linken Fahrspur fahrenden Lkw mit polnischem Kennzeichen kollidiert, ist doch selten, und das auch noch auf einer Strecke der A 40, die in Fahrtrichtung Essen vierspurig ausgebaut ist. Sowohl das in erster Instanz zuständige Landgericht Duisburg als auch das OLG Düsseldorf gaben dem Pkw-Fahrer, der von der dritten auf die vierte Fahrspur überwechseln wollte, die Schuld am Zustandekommen des Spurwechsel-Unfalls, obwohl sich der polnische Lkw verbotswidrig auf der äußerst linken Fahrspur befand.