Bilderkennung erkennt Dellen und Kratzer inzwischen zuverlässig. Der teure Teil eines Unfallschadens liegt aber selten dort, wo eine Kamera hinschaut — und die Systeme sind auf Daten trainiert, die diese Verzerrung fortschreiben.
Versicherer regulieren zunehmend automatisiert: Foto hochladen, Algorithmus prüft, Betrag wird überwiesen. Die Datenschutz-Grundverordnung setzt dieser Bequemlichkeit eine Grenze, die in der Schadenregulierung noch kaum diskutiert wird.
Bei einem Elektrofahrzeug kostet die Antriebsbatterie zwischen 10.000 und 30.000 Euro. Ob sie den Unfall überstanden hat, entscheidet über Totalschaden oder Reparatur — und lässt sich ohne Diagnose nicht sagen.
Versicherer rechnen vor, Sachverständige rechnen dagegen, und am Ende schätzt das Gericht. Diese Reihenfolge ist keine Formalie — sie entscheidet darüber, wer im Streit über Honorare, Mietwagen und Reparaturkosten das letzte Wort hat.
Darf sich ein Sachverständiger auf die BVSK-Honorarbefragung berufen, wenn er nicht Mitglied ist? Das Landgericht Leipzig sagte nein. Das Landgericht Schweinfurt sagt ja. Wir haben diese Frage vor einem Jahr anders beantwortet als heute — und erklären, warum.
Der ZKF und die HUK-COBURG sollen sich auf eine vereinfachte Schadenabwicklung verständigt haben: bis 3.000 Euro ohne Kürzung, wenn Geschädigte auf Sachverständigen und Anwalt verzichten. Was dabei auf dem Spiel steht.
Versicherer legen zunehmend Prüfberichte vor, die Gutachten widersprechen sollen. Amtsgerichte weisen sie zurück — mit einer Begründung, die jeder Sachverständige kennen sollte. Doch die nächste Generation dieser Berichte ist schon unterwegs.
Im Januar 2024 hat der BGH das Werkstattrisiko in einer Serie von Entscheidungen geordnet. Zweieinhalb Jahre später zeigt sich an den Instanzgerichten, was davon trägt — und mit welchen drei Mustern Versicherer weiter kürzen.
Ein Geschädigter ließ sein Fahrzeug im Urlaub in der Türkei reparieren und schwieg über die Kosten. Der BGH musste klären, ob das seinen Anspruch schmälert. Die Antwort führt zum Kern des Schadensrechts: Geschuldet ist der erforderliche Betrag, nicht der angefallene.
Der BGH hat am 24. März 2026 entschieden, dass ein Geschädigter, der sein Fahrzeug bisher ausschließlich in der Markenwerkstatt warten ließ, auch bei fiktiver Abrechnung nicht ohne Weiteres auf eine günstigere freie Werkstatt verwiesen werden kann. Selbst dann nicht, wenn er tatsächlich in einer freien Werkstatt hat reparieren lassen.
Wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, muss sich um seinen Schadenersatz keine Sorgen mehr machen. Der Bundesgerichtshof ist die oberste Instanz der deutschen Rechtsprechung. Die Einheitlichkeit der Rechtsprechung wird durch den Bundesgerichtshof gewährleistet. Der 16. Januar 2024 und der 12.März 2024 waren für den Geschädigten ein sehr gutes Datum.
Urteile, die kurz und knapp auf das Wesentliche reduziert sind, finden unsere Leser in diesem Thread. Dieser Thread wird um ein Update erweitert, sobald ein neues Urteil hinzu kommt.
In Goslar diskutieren Experten aktuelle Herausforderungen des Straßenverkehrs und Lösungen zu neuen Problemen des Verkehrsrechts Der kommende 58. Verkehrsgerichtstag findet vom 29. bis 31. Januar 2020 wie immer seit 1963 in Goslar statt. Regelmäßig kommen mehr als 2.000 Fachleute aus allen Bereichen des Verkehrswesens, nicht nur Juristen, sondern auch Mediziner, Psychologen und Verkehrswissenschaftler, außerdem sind Prüfgesellschaften und Automobilclubs, Versicherer und Fahrlehrerverbände, Politik und Verwaltung vertreten.
Der kommende Verkehrsgerichtstag ist der 58. Er findet vom 29. bis 31. Januar 2020 statt, wie immer seit 1963 in Goslar. Regelmäßig reisen über 2.000 Fachleute aus allen Bereichen des Verkehrssektors an, nicht nur Juristen, sondern auch Mediziner, Psychologen und Verkehrswissenschaftler, zudem sind die Prüfgesellschaften und Automobilklubs vertreten, die Versicherer und Fahrlehrerverbände, die Politik und Verwaltung.
Beim Autogipfel im Kanzleramt ging es vor allem um E-Autos | Keine greifbaren Ergebnisse beim autonomen Fahren und für die Beschäftigten Eigentlich war es ein Elektroauto-Gipfel, zu dem Bundeskanzlerin Angela Merkel die Spitzen von Politik, Industrie und Gewerkschaften eingeladen hatte, denn nur beim Elektroantrieb einigte man sich auf konkrete Schritte. So soll die bis 2020 befristete Kaufprämie für Elektroautos (Umweltbonus) um fünf Jahre verlängert und zudem erhöht werden:
Auf Carsharing, Auto-Abos und andere Angebote, sich ein Fahrzeug zu mieten, fahren immer mehr Autofahrer ab. Vor allem jüngeren ist nicht so wichtig, ein Auto zu besitzen, sie wollen es lieber nach Bedarf nutzen. Wie eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsinstituts Puls ergab, sieht nur noch jeder fünfte Autokäufer seine Zukunft im traditionellen Autokauf mit Barzahlung – was heute noch von zwei Dritteln bevorzugt wird. Unterschiedliche Arten des Mietens, die derzeit erst von jeweils sechs Prozent der Befragten in Anspruch genommen werden, sind für 22 bis 35 Prozent eine perspektivisch interessante Option.
AG Hattingen Urteil vom 25.3.2019 – 6 C 181/17 Immer wieder streiten der Unfallgeschädigte und der eintrittspflichtige Versicherer nach einem Verkehrsunfall über die Höhe der eingetretenen Schäden. Besonders streitig sind dabei die Kosten der Ersatzbeschaffung im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens. Für die Berechnung des Schadens ist dabei von größter Wichtigkeit der Wiederbeschaffungswert, weil von diesem der Wiederbeschaffungsaufwand maßgeblich abhängt.
Die von dem vom Geschädigten eingeschalteten Sachverständigen berechneten Kosten sind nach wie vor Gegenstand von Kürzungen durch die einstandspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung des Schädigers. Auch wenn zwischen dem Geschädigten und dem von ihm beauftragten Kfz-Schadensgutachter eine Honorarvereinbarung getroffen wurde, und damit der vereinbarte Honorarbetrag mit den vereinbarten Nebenkosten und Mehrwertsteuer darauf als vom Geschädigten auszugleichender Betrag feststeht, weil der Geschädigte insoweit mit einer Zahlungsverpflichtung belastet wird, die ihren Grund in dem Unfallereignis hat, kürzen die eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherer die so berechneten Sachverständigenkosten.
AG Charlottenburg Urteil vom 19.3.2019 – 208 C 66/18 Immer wieder wird in den Medien die in Coburg sitzende Kfz-Haftpflichtversicherung HUK-Coburg als Negativbeispiel der Schadensregulierung erwähnt. Zuletzt hatte das deutsche Fernehen über die Regulierungspraxis dieser Kfz-Haftpflichtversicherung berichtet. Nun musste eine deutsche Amtsrichterin das Regulierungsverhalten der HUK-Coburg Haftpflichtunterstützungskasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a.G. mit Urteil vom 19.3.2019 rügen. Die HUK-Coburg hatte bewusst und gewollt den Kfz-Sachverständigen, der das Schadensgutachten mit Farbfotos erstellt hatte, gegenüber Dritten verächtlich machen wollen, indem bewusst unwahr behauptet wurde, dass der Sachverständige nur Schwarz-weiß-Bilder übersandt hätte, die nicht aussagekräftig seien.
Immer mehr Fahrschüler fallen durch die praktische Prüfung, zur Zeit jeder dritte. Vor allem der Großstadtverkehr bereitet den Eleven Schwierigkeiten. Der langjährige Berliner Fahrlehrer Jens Kuttnik nennt im Gespräch mit „Spiegel online“ mehrere Gründe.