Falsch geparkter Lkw an der Raststätte kostet ein Leben
Die Lkw-Fahrer haben es zwar nicht leicht, um die vorgeschriebenen Ruhezeiten einhalten zu können, geeignete Parkplätze für ihre Lastkraftfahrzeuge zu finden. Aber an Einfahrten zu Raststätten zu parken, und dann auch noch unbeleuchtet, ist der absolut falsche Weg. Zum einen besteht in den Einfahrten Parkverbot. Zum anderen sind für Lkws besondere Parkplätze zugewiesen. Selbst wenn diese besetzt sind, so hat der Lkw-Fahrer nicht das Recht, verbotenerweise in der Einfahrt zur Raststätte zu parken.
Roberto Galifi 2 Min. Lesezeit