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Freitag, 21. August 2026 Unabhängig zu Unfallrecht, Gutachten und Schadenregulierung

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Technik 1 Min. Lesezeit

Elektroautos müssen künftig hörbar sein

Kurz gefasst Elektroautos muss man während der Fahrt hören können, hat die EU-Kommission festgestellt. Damit ist sie Forderungen von internationalen und nationalen Blinden- und Sehbehindertenverbänden gefolgt, schreibt „Spiegel online“. Für die Typzulassung ab 1.
Roberto Galifi Herausgeber
Autor
Roberto Galifi
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Ressort
Sicherheit & Technik
Quellen
keine angegeben
Symbolgrafik: gezeichnete Leiterbahnen mit einem Chip, beschriftet mit „Hörpflicht“.
Bild: Symbolgrafik · Unfallzeitung.de

Ein Jahr später wird es für alle neuen Pkw, Lkw und Busse mit batterieelektrischem oder Brennstoffzellenantrieb sowie für Plug-in-Hybride obligatorisch. Das Warnsystems muss wie ein Verbrennungsmotor klingen und auch von Menschen mit Hörproblemen wahrgenommen werden. Außerdem soll der typische Beschleunigungssound erkennbar sein. Ebenso sind Rückfahrgeräusche verpflichtend, berichtet „Spiegel online“, Standgeräusche sind optional.

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