Prämienrückstand allein führt nicht zum Verlust des Versicherungsschutzes
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RobGal -
4. Oktober 2018 um 09:43 -
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Im Revisionsurteil wird bemängelt, dass das Amtsgericht nicht geprüft habe, ob der Versicherungsvertrag rechtlich wirksam beendet wurde. Ein Prämienrückstand allein führe jedenfalls nicht dazu, betonte das Kammergericht und hob das gesamte Urteil auf. Das Verfahren muss vom Amtsgericht neu durchgeführt werden.