Fiktive Abrechnung: Auch UPE-Aufschläge zählen mit
Die Parteien streiten um restlichen Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall, den unstreitig der beklagte Kfz-Führer verursacht hat. Dessen Kraftfahrzeug ist bei der ebenfalls beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung haftpflichtversichert.
Roberto Galifi 3 Min. Lesezeit