AG Rheine spricht fiktive Verbringungskosten zu
Am 18.5.2014 erlitt die spätere Klägerin einen Verkehrsunfall, bei dem ihr Kraftfahrzeug durch ein bei der HUK-COBURG haftpflichtversichertes Fahrzeug beschädigt wurde. Die beklagte Kfz-Haftpflichtversicherung haftet unstreitig alleine für den Schaden aus diesem Verkehrsunfall.
Roberto Galifi 2 Min. Lesezeit