Zerrissene Motorradkleidung: Kein Abzug für das Alter
Am 16.7.2008 ereignete sich auf der T-Straße in München ein Verkehrsunfall, bei dem der Kläger als Motorradfahrer geschädigt wurde. Unter anderem wurde auch die von ihm getragene Motorradkleidung beschädigt.
Roberto Galifi 2 Min. Lesezeit