Nürnberg: Kein JVEG für den Privatgutachter
Im Dezember 2014 ereignete sich ein Verkehrsunfall, bei dem das Fahrzeug des Geschädigten derart stark beschädigt wurde, dass der Geschädigte für die Feststellung der Schadenshöhe und des Schadenumfangs einen Sachverständigen beauftragte.
Roberto Galifi 2 Min. Lesezeit