Die Rechnung des Gutachters ist Beweis genug
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall beauftragte das Unfallopfer einen Kfz-Sachverständigen mit der Erstellung des Schadensgutachtens. Auf die Kosten des Sachverständigen zahlte die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung nur einen um 252,52 € gekürzten Betrag.
Roberto Galifi 2 Min. Lesezeit