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Freitag, 21. August 2026 Unabhängig zu Unfallrecht, Gutachten und Schadenregulierung

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Technik 1 Min. Lesezeit

Mit Übergewicht in Urlaub

Kurz gefasst Die maximale Zuladung für Passagiere und Gepäck findet man in der Zulassungsbescheinigung Teil 1, vormals Fahrzeugschein, und ergibt sich aus zulässigem Gesamtgewicht minus Leergewicht – in dem bereits 75 Kilo für den Fahrer eingerechnet sind, so die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ).

Wenn es in die Urlaub geht, sind Autos schnell überladen.

Roberto Galifi Herausgeber
Autor
Roberto Galifi
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Ressort
Sicherheit & Technik
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Symbolgrafik: ein gezeichneter Sensorkegel vor einer Fahrzeugfront.
Bild: Symbolgrafik · Unfallzeitung.de

Die maximale Zuladung für Passagiere und Gepäck findet man in der Zulassungsbescheinigung Teil 1, vormals Fahrzeugschein, und ergibt sich aus zulässigem Gesamtgewicht minus Leergewicht – in dem bereits 75 Kilo für den Fahrer eingerechnet sind, so die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ). In der Zulassungsbescheinigung verbirgt sich das Gesamtgewicht hinter der Bezeichnung „F.1“ oder „F.2“ und das Leergewicht hinter dem Buchstaben „G“.

Ein Van oder SUV kann je nach Anzahl der Mitfahrer mit 650 Kilo und bis über eine Tonne beladen werden. Bei Kompaktautos sind es zwischen 450 und 550 Kilogramm. Bei 60 Kilo Koffer und vier Personen ist manch ein Ferienauto bereits überladen, warnt die GTÜ.

Die Experten empfehlen, vor der Urlaubsfahrt den vollgetankten Wagen zu wiegen.

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Quellen

  • Kb (kraftfahrt-berichter)