BGH-Urteil zum Restwert: Was Fahrzeughalter und Gewerbetreibende wissen müssen
BGH Urteil vom 02.07.2024 - VI ZR 211/22 -
In der Welt der Kfz-Schadensregulierung spielt der Restwert eines Fahrzeugs eine zentrale Rolle. Nach einem Unfall stellt sich für viele Fahrzeughalter die Frage, wie viel ihr beschädigtes Fahrzeug noch wert ist und wie dieser Wert korrekt ermittelt wird. Am 02. Juli 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit seinem Urteil (VI ZR 211/22) neue Maßstäbe gesetzt und die Berechnung des Restwerts präzisiert. Dieses Urteil hat nicht nur Auswirkungen auf private Fahrzeughalter, sondern auch auf gewerbliche Geschädigte und Leasingfirmen
Sebastian Heldt