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Donnerstag, 20. August 2026 Unabhängig zu Unfallrecht, Gutachten und Schadenregulierung

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BGH 1 Min. Lesezeit

Kennzeichen doppelt vergeben: Die Zulassungsstelle zahlt

Kurz gefasst Eine Zulassungsstelle hatte ein Kfz-Kennzeichen zweimal vergeben, weil dem Schildhersteller ein Buchstabendreher unterlaufen war.
Roberto Galifi Herausgeber
Autor
Roberto Galifi
Veröffentlicht
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Lesezeit
1 Minute
Ressort
Bundesgerichtshof (BGH)
Quellen
keine angegeben
Symbolgrafik: eine stilisierte Gerichtssäule mit Giebel.
Bild: Symbolgrafik · Unfallzeitung.de

Die Sache konnte zwar bereinigt werden, dennoch musste der Bundesgerichtshof (BGH) die Frage entscheiden, ob die Zulassungsstelle die Anwaltkosten des fälschlich beschuldigten Autofahrers übernehmen muss. Im Urteil wird darauf verwiesen, dass die Amtspflicht zur Kontrolle des Kennzeichens nicht nur im Interesse der Öffentlichkeit besteht, sondern auch in dem der Halter. Die hätten „ein schutzwürdiges Interesse“ daran, dass das „als Unterscheidungsmerkmal ihrer Fahrzeuge“ zugewiesene Kennzeichen kein zweites Mal vergeben und dies vor der Abstempelung kontrolliert wird. Daher besteht Schadenersatzpflicht.

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