BGH 1 Min. Lesezeit
Kennzeichen doppelt vergeben: Die Zulassungsstelle zahlt
- Autor
- Roberto Galifi
- Veröffentlicht
- Zuletzt geprüft
- Lesezeit
- 1 Minute
- Ressort
- Bundesgerichtshof (BGH)
- Quellen
- keine angegeben
Die Sache konnte zwar bereinigt werden, dennoch musste der Bundesgerichtshof (BGH) die Frage entscheiden, ob die Zulassungsstelle die Anwaltkosten des fälschlich beschuldigten Autofahrers übernehmen muss. Im Urteil wird darauf verwiesen, dass die Amtspflicht zur Kontrolle des Kennzeichens nicht nur im Interesse der Öffentlichkeit besteht, sondern auch in dem der Halter. Die hätten „ein schutzwürdiges Interesse“ daran, dass das „als Unterscheidungsmerkmal ihrer Fahrzeuge“ zugewiesene Kennzeichen kein zweites Mal vergeben und dies vor der Abstempelung kontrolliert wird. Daher besteht Schadenersatzpflicht.
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