Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess zulässig
Am 3.4.2018 hatte die Unfallzeitung darüber berichtet, dass sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht Magdeburg Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel in einem Schadensersatzprozess nach einem Verkehrsunfall nicht zugelassen haben. Der zuständige VI. Zivilsenat des BGH hatte am 10.4.2018 in dieser Revisionsrechtstreitigkeit mündlich verhandelt. Nunmehr ist die Revisionsentscheidung des BGH bekannt.
RobGal