Ein Geschädigter ließ sein Fahrzeug im Urlaub in der Türkei reparieren und schwieg über die Kosten. Der BGH musste klären, ob das seinen Anspruch schmälert. Die Antwort führt zum Kern des Schadensrechts: Geschuldet ist der erforderliche Betrag, nicht der angefallene.
Der BGH hat am 24. März 2026 entschieden, dass ein Geschädigter, der sein Fahrzeug bisher ausschließlich in der Markenwerkstatt warten ließ, auch bei fiktiver Abrechnung nicht ohne Weiteres auf eine günstigere freie Werkstatt verwiesen werden kann. Selbst dann nicht, wenn er tatsächlich in einer freien Werkstatt hat reparieren lassen.
Der Bundesgerichtshof hat dem Wildwuchs bei Online-„Zertifikaten“ einen Riegel vorgeschoben. Doch während unseriöse Anbieter gestoppt werden, leiden jetzt auch seriöse Fortbildungen. Ein Kommentar zur aktuellen Rechtslage. Von Roberto Galifi, Kfz-Sachverständiger VKS e.V. und Motorjornalist VDM e.V.
Ein Verkehrsunfall kann weitreichende Folgen haben, insbesondere wenn das Fahrzeug einen Totalschaden erleidet. Für viele Menschen ist das Auto ein unverzichtbares Fortbewegungsmittel, und der Verlust der Nutzung kann erhebliche Unannehmlichkeiten und finanzielle Belastungen mit sich bringen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil (VI ZR 123/23) wichtige Klarstellungen zur Nutzungsausfallentschädigung getroffen, die für Geschädigte von großer Bedeutung sind.
Am 28. Januar 2025 fällte der Bundesgerichtshof (BGH) ein wegweisendes Urteil (VI ZR 300/24) zur fiktiven Schadensabrechnung bei Verkehrsunfällen. Dieses Urteil hat erhebliche Auswirkungen auf die Art und Weise, wie Schadensersatzansprüche geltend gemacht und berechnet werden.
BGH Urteil vom 02.07.2024 - VI ZR 211/22 - In der Welt der Kfz-Schadensregulierung spielt der Restwert eines Fahrzeugs eine zentrale Rolle. Nach einem Unfall stellt sich für viele Fahrzeughalter die Frage, wie viel ihr beschädigtes Fahrzeug noch wert ist und wie dieser Wert korrekt ermittelt wird. Am 02. Juli 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit seinem Urteil (VI ZR 211/22) neue Maßstäbe gesetzt und die Berechnung des Restwerts präzisiert. Dieses Urteil hat nicht nur Auswirkungen auf private Fahrzeughalter, sondern auch auf gewerbliche Geschädigte und Leasingfirmen
Wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, muss sich um seinen Schadenersatz keine Sorgen mehr machen. Der Bundesgerichtshof ist die oberste Instanz der deutschen Rechtsprechung. Die Einheitlichkeit der Rechtsprechung wird durch den Bundesgerichtshof gewährleistet. Der 16. Januar 2024 und der 12.März 2024 waren für den Geschädigten ein sehr gutes Datum.
Bisher haben es Banken, Versicherungen und große Firmen immer wieder verstanden, Urteile der obersten Bundesgerichte gegen sie zu verhindern, indem im letzten Augenblick Revisionen zurückgenommen wurden oder weil sie sich mit den Geschädigten kurz vor der mündlichen Verhandlung mit hohen Geldbeträgen außergerichtlich einigten. Dann waren die obersten Gerichte gehindert, eine Entscheidung zu treffen.
BGH – VI. Zivilsenat - Urteil vom 25.9.2018 – VI ZR 65/18 – Zur Ersatzfähigkeit der Ersatzteilpreisaufschläge (UPE-Aufschläge) und zu den Verbringungskosten bei fiktiver Schadensabrechnung hatte der für Schadensersatz zuständige VI. Zivilsenat des BGH bisher noch keine Entscheidung getroffen. Zwar war einmal eine Revision bezüglich dieser Frage beim BGH anhängig. Kurz vor der mündlichen Verhandlung wurde allerdings die Revision zurückgenommen. Jetzt hatte der VI. Zivilsenat im Revisionsverfahren jedoch die Möglichkeit, zur Ersatzfähigkeit der UPE-Aufschläge zu entscheiden.
Nachdem der VI. Zivilsenat des BGH bereits entschieden hatte, dass eine noch nicht bezahlte Rechnung des vom Geschädigten nach einem Verkehrsunfall eingeschalteten Kfz-Sachverständigen kein Indiz für die Erforderlichkeit des Herstellungsaufwands darstellt, musste der für Schadensersatzrecht zuständige VI. Zivilsenat des BGH erneut über die Frage der Indizwirkung bei einer unbeglichenen Rechnung des Sachverständigen entscheiden.
Eine Zulassungsstelle hatte ein Kfz-Kennzeichen zweimal vergeben, weil dem Schildhersteller ein Buchstabendreher unterlaufen war. Es kam, wie es kommen musste: Die Buchstabenkombination gab es bereits, der andere Fahrzeughalter wurde beim zu schnellen Fahren erwischt, und die Behörden richteten sich ausgerechnet an den Halter mit dem Buchstabendreher.
In einer vollautomatisierten Waschstraße, in der die Autos durch ein Band hindurchgezogen werden, trat ein Fahrer in seinem Wagen unvermittelt auf die Bremse. Es kam zu einer Karambolage mit den folgenden zwei Autos. Muss der Betreiber haften? In seinem Urteil stellt der Bundesgerichtshof (BGH) grundsätzlich fest, dass ein Waschstraßenbetreiber seine Kunden während des Vorgangs vor Beschädigungen beschützen muss. Daher habe er Vorkehrungen zu treffen, „die nach den Umständen erforderlich und zumutbar sind“.
Hin und wieder kommt es auch in Waschstraßen zu Auffahrunfällen. Grund ist meist ein Bremsen durch den Führer des durch die Waschanlage gezogenen Kraftfahrzeuges. So ist es auch bei dem Fall passiert, den das Amtsgericht Wuppertal, dann das Landgericht Wuppertal und jetzt der Bundesgerichtshof zu entscheiden hatte. Die Revision führte zur Aufhebung des landgerichtlichen Urteils und zur Zurückweisung des Rechtsstreits zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Wuppertal.
Die Klägerin ist die Bundesagentur für Arbeit. Sie verlangt von der beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung den Ersatz von Aufwendungen, die sie als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben an einem bei einem Verkehrsunfall Geschädigten erbracht hat. Der Geschädigte war am Unfalltag, dem 9.9.2004, gerade 15 Jahre alt. Am Vortag, dem 8.9.2004 entwendeten er und sein damals 16 Jahre alter Bekannter einen bei der beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung versicherten Motorroller. Beide verfügten nicht über die für das Fahren eines solchen Rollers erforderliche Fahrerlaubnis. Dennoch fuhren sie mit dem Motorroller herum.
Am 3.4.2018 hatte die Unfallzeitung darüber berichtet, dass sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht Magdeburg Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel in einem Schadensersatzprozess nach einem Verkehrsunfall nicht zugelassen haben. Der zuständige VI. Zivilsenat des BGH hatte am 10.4.2018 in dieser Revisionsrechtstreitigkeit mündlich verhandelt. Nunmehr ist die Revisionsentscheidung des BGH bekannt.
Verkehrsunfälle ereignen sich nicht nur mit Kraftwagen, sondern auch mit Fahrrädern oder Motorrädern. Bei Personenkraftfahrzeugen ist allgemein anerkannt, dass der Geschädigte wegen des Entzugs der Nutzungsmöglichkeit an seinem durch Unfall beschädigten Fahrzeug von dem Schädiger eine Nutzungsausfallentschädigung beanspruchen kann. Hat auch der Eigentümer eines Motorrades den Schadensersatzanspruch auf Entschädigung des Nutzungsausfalls?
Wird ein vollkaskoversichertes Kraftfahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt, so stellt sich häufig die Frage, was passiert mit dem Schaden, der dem Geschädigten dadurch entsteht, dass die Vollkaskoversicherungsprämie nach Inanspruchnahme der Kaskoversicherung erhöht wird. Haftet der Schädiger in vollem Umfang, ist die Frage einfach zu beantworten: Der Höherstufungsschaden ist vom Schädiger und dessen Kfz- Haftpflichtversicherer zu erstatten.
In den Wintermonaten kommt es immer wieder zu Schnee- und Glatteisunfällen auf nicht oder nur unzureichend geräumten Gehwegen. Der Verletzte versucht dann, von dem Verantwortlichen Schadensersatz und Schmerzensgeld zu erhalten. Häufig ist aber nicht klar, wer für das Räumen des Gehweges vor einem Privatgrundstück verantwortlich ist. So musste der Verletzte auch in dem letztlich vom BGH entschiedenen Rechtsstreit zunächst vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht München klagen. Die Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld blieb allerdings in allen Instanzen ohne Erfolg.
Der 4. Strafsenat des BGH hat am 1.3.2018 nicht nur über die Revisionen im Fall des Berliner Autorennens mit tödlichem Ausgang und der Revision im Fall des Frankfurter Autorasers mit tödlichem Ausgang entschieden, worüber die Unfallzeitung am 6.3.2018 berichtete, sondern auch noch über die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Bremen vom 31.1.2017 – 21 Ks 280 Js 39688/16 (12/16) - .
Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofes musste in zwei Revisionsverfahren mit den Aktenzeichen 4 StR 399/17 und 4 StR 158/17 über die in den Vorinstanzen getroffenen Urteile entscheiden, bei denen es um illegale Autorennen ging, bei denen Tote auf der Straße liegen blieben. Einmal ging es um den Fall des illegalen Autorennens in der Innenstadt von Berlin und zum anderen um eine Autoraserei in Frankfurt am Main.