LG Saarbrücken urteilt zur Haftung bei Unfall mit Fahrschulfahrzeug im Kreisverkehr
Der Kreisverkehr ist oft Ort von Verkehrsunfällen. Viele Verkehrsteilnehmer wissen nicht, wie sie sich richtig im Kreisverkehr verhalten müssen. Die Unfallzeitung berichtete vor einigen Tagen bereits darüber. Auch das Landgericht Saarbrücken als Berufungsgericht hatte über einen Unfall in einem Kreisverkehr im Saarland zu entscheiden. Hinzu kam, dass bei dem Verkehrsunfall auch noch ein Fahrschulfahrzeug beteiligt war, das von einem Fahrschüler gesteuert wurde. Gerade bei einem Fahrschulfahrzeug, das besonders durch das Schild „Fahrschule“ gekennzeichnet ist, müssen sich andere Verkehrsteilnehmer besonders vorsichtig verhalten, da immer mit einer unangepassten Fahrweise des Fahrschülers oder der Fahrschülerin gerechnet werden muss.