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Donnerstag, 20. August 2026 Unabhängig zu Unfallrecht, Gutachten und Schadenregulierung

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Landgericht 1 Min. Lesezeit

Kinder mit dem Rad müssen nicht auf den Gehweg

Kurz gefasst Zwei Kinder, sechs und sieben Jahre alt, beschädigten auf dem Weg zum Spielplatz mit ihren Fahrrädern parkende Autos.
Roberto Galifi Herausgeber
Autor
Roberto Galifi
Veröffentlicht
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Lesezeit
1 Minute
Ressort
Landgericht (LG)
Quellen
keine angegeben
Symbolgrafik: eine stilisierte Waage als Zeichen für eine Gerichtsentscheidung.
Bild: Symbolgrafik · Unfallzeitung.de

Die beklagte Person entgegnete, dass den Kindern der – wenig befahrene – Weg bekannt gewesen sei, sie Verkehrsunterricht gehabt hätten und sie sie regelmäßig beobachtet habe. Diese Angaben bestätigten sich im Verfahren, weshalb das Landgericht Koblenz keine Pflichtverletzung erkannte. Auch sonst lag die Versicherung falsch: Gummistopfen sind nicht vorgeschrieben, und die gesetzliche Pflicht der Kinder, den Gehweg zu befahren, dient einzig ihrer Sicherheit, weshalb sich die Versicherung nicht darauf berufen kann. Das Unternehmen zog daraufhin die Klage zurück.

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