Anscheinsbeweis bei Unfall des Auffahrenden bei grüner Ampel
LG Saarbrücken Berufungsurteil vom 20.11.2015 – 13 S 67/15 –
Die spätere Geschädigte und die spätere Unfallgegnerin standen mit ihren Kraftfahrzeugen hintereinander an einer rot zeigenden Lichtzeichenanlage. Die Unfallgegnerin stand an dritter Stelle in der Reihe der Fahrzeuge vor der Ampel. Die spätere Klägerin stand an vierter Stelle. Nachdem die Lichtzeichenanlage auf Grünlicht umgeschaltet hatte, fuhren die Fahrzeuge nach und nach an. Nachdem die ersten beiden Fahrzeuge bereits in den Kreuzungsbereich eingefahren waren, fuhr auch die Unfallgegnerin zunächst an, hielt aber noch vor dem Kreuzungsbereich an.