AG Fulda spricht nach Eigenreparatur die Kosten der Reparaturbestätigung zu
Am 31.7.2014 ereignete sich in Fulda ein Verkehrsunfall, bei dem der Pkw des Geschädigten nicht unerheblich beschädigt wurde. Der Geschädigte ist polnischer Staatsangehöriger. Unfallverursacher ist unstreitig der Fahrer des bei der später beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung versicherten Fahrzeugs.