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Amtsgericht (AG)

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Abgerissene Tankklappe in Autowaschanlage

Der spätere Kläger war mit seinem Pkw in die Autowaschanlage des Beklagten gefahren. Es handelt sich um eine Portalwaschanlage. Während des Waschvorgangs wurde die Tankklappe am Fahrzeug des Klägers abgerissen. Der Kläger verlangt von dem Betreiber der Waschanlage Schadensersatz.

RFWW
5. April 2016 um 11:39
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AG Altötting zur Erstattung des Unternehmergewinns bei Eigenreparatur nach Unfall

Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls ist der Eigentümer eines Kraftfahrzeuges, dem selbst ein Autohaus gehört. In diesem werden fremde Fahrzeuge repariert. Der Geschädigte reparierte in seinem Autohaus selbst das verunfallte Fahrzeug und machte den Unternehmergewinn mit geltend.

RobGal
2. Dezember 2015 um 11:22
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AG Arnstadt Zwgst. Ilmenau sieht bei 757,13 € keinen Bagatellschaden

Bei augenscheinlich geringen Fahrzeugschäden kommt es immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten über die Erstattungsfähigkeit der Gutachterkosten. Die einstandspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherer meinen, erst bei Schäden, die 1000,-- € oder mehr betragen, sei der Geschädigte berechtigt, ein Sachverständigengutachten einzuholen. Diese Ansicht ist jedoch irrig, da der BGH revisionsrechtlich nicht beanstandet hat, dass bei einem Schaden von rund 715,-- € ein Sachverständigengutachten eingeholt wurde. In diesem Fall hatte der Schädiger bzw. dessen Versicherer auch die Kosten des Sachverständigengutachtens zu tragen. Allerdings handelt es sich bei der sogenannten Bagatellschadensgrenze von rund 715,-- € nicht um eine starre Grenze.

RobGal
17. Mai 2017 um 10:00
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AG Aschaffenburg erklärt Bedeutung des HUK-COBURG-Schreibens mit Hinweis auf übliche Gutachterkosten

Nachdem der BGH entschieden hat, dass der Geschädigte bei der Rechnung des von ihm beauftragten Kfz-Sachverständigen eine gewisse Plausibilitätsprüfung bei den Nebenkosten vorzunehmen habe, versuchen verschiedene Kfz-Haftpflichtversicherer dem Geschädigten weiß zu machen, dass er gerade mit dem von ihm beauftragten Sachverständigen einen zu teuren Sachverständigen beauftragt habe. Der Geschädigte habe erkennen können, dass die berechneten Nebenkosten überhöht seien. Mit dieser Argumentation kürzt der in Coburg ansässige Kfz-Haftpflichtversicherer die berechneten Sachverständigenkosten. Damit der Geschädigte über die angeblich zu teuren Nebenkosten informiert wird, übersendet die HUK-COBURG ein entsprechendes Hinweisschreiben an den Geschädigten. Dieses Schreiben hat

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RobGal
11. August 2017 um 09:36
0 Kommentare

AG Aschaffenburg erklärt im Urteil Bedeutung des HUK-Honorartableaus

Der bei der HUK-COBURG versicherte Fahrer eines Pkw verursachte schuldhaft einen Verkehrsunfall, bei dem Pkw des Geschädigten beschädigt wurde. Der Geschädigte suchte einen qualifizierten Kfz-Sachverständigen auf, der für den Geschädigten ein Schadensgutachten erstellte. Für seine Gutachtentätigkeit berechnete der Sachverständige einen Betrag von 660,20 €.

RobGal
13. Januar 2017 um 13:25
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AG Bergisch Gladbach urteilt zu Verweisung, UPE-Aufschlägen und Verbringungskosten

Im November 2015 erlitt der Geschädigte mit seinem Pkw in Bergisch Gladbach einen für ihn unverschuldeten Verkehrsunfall. Nach dem Unfall beauftragte der Geschädigte einen anerkannten Kfz-Sachverständigen mit der Erstellung des Schadensgutachtens, damit gegenüber der eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherung der Fahrzeugschaden beziffert werden kann.

RobGal
22. Dezember 2016 um 10:39
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AG Bochum entscheidet Glasbruchschaden nach der Teilkaskoversicherung

AG Bochum Urteil vom 5.11.2015 – 45 C 113/15 –

Am 2.2.2015 erlitt die Geschädigte einen wirtschaftlichen Totalschaden mit ihrem Fahrzeug. Dabei entstand ein Glasbruchschaden an der Frontscheibe und am Scheinwerfer. Für das beschädigte Kraftfahrzeug bestand eine Teilkaskoversicherung, die unter anderem auch Glasbruchschäden abdeckt. Die Klägerin holte einen Kostenvoranschlag ein, der mit 720,23 € abschloss. Die Kaskoversicherung zahlte allerdings nur 361,21 € und weigerte sich, die kalkulierten Arbeitskosten zu zahlen, da eine Reparatur bisher noch nicht durchgeführt sei. Die Geschädigte klagte vor dem örtlich zuständigen Amtsgericht Bochum den Differenzbetrag ein. Die Klage hatte Erfolg.

RFWW
8. Januar 2016 um 12:38
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AG Bochum erachtet nach Unfall 4 Gutachtenexemplare für erforderlich

Am 23.8.2012 ereignete sich ein Verkehrsunfall, bei dem der Pkw des Geschädigten beschädigt wurde. Der Geschädigte beauftragte einen qualifizierten Kfz-Sachverständigen mit der Erstellung eines Schadensgutachtens.

RobGal
25. Oktober 2016 um 09:01
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AG Bochum legt für Sachverständigenkosten BVSK-Honorarbefragung 2015 zugrunde

AG Bochum Urteil vom 7.1.2016 – 45 C 186/15 –

Am 31.2015 ereignete sich n Bochum ein Verkehrsunfall, der durch den Fahrer des bei der HUK-COBURG versicherten Fahrzeuges verursacht wurde. Der Geschädigte beauftragte einen örtlichen Kfz-Sachverständigen mit der Erstellung des Gutachtens. Für die Erstellung des Gutachtens berechnete er einen Schadensbetrag von 1.412,36 €.

RFWW
20. Januar 2016 um 11:51
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AG Bochum spricht Verbringungskosten und Kosten der Endreinigung nach Reparatur zu

Beliebte Kürzungspositionen der eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherungen sind die Verbringungskosten, die Ersatzteilaufschläge und die Reinigungskosten. Da werden diese Schadenspositionen von den Versicherern sogar dann gekürzt bzw. ganz gestrichen, wenn eine Reparaturkostenrechnung der Werkstatt vorliegt, in denen diese Positionen konkret aufgeführt sind. So war es auch in dem Fall, den das Amtsgericht Bochum zu entscheiden hatte.

RobGal
5. September 2017 um 11:24
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AG Bochum urteilt fehlerhaft zu den Sachverständigenkosten

Der Kläger ist qualifizierter Kfz-Sachverständiger. An ihn ist vom Geschädigten der Schadensersatzanspruch auf Erstattung der Sachverständigenkosten aus dem Unfallereignis vom 9.1.2014 erfüllungshalber abgetreten worden.

RFWW
25. Juli 2016 um 14:02
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AG Bochum verwirft HUK-COBURG Honorartableau und legt VKS-BVK-Honorarbefragung zugrunde

Am 13.9.2013 ereignete sich ein Verkehrsunfall, den die spätere beklagte Kraftfahrerin verursacht hatte. Nach dem Unfall suchte der Geschädigte einen qualifizierten Kfz-Sachverständigen in Bochum auf und beauftragte diesen, ein Schadensgutachten bezüglich der Schadenshöhe und des Schadensumfangs zu erstellen. Dafür berechnete der Gutachter 455,96 € brutto. Die hinter der Schädigerin stehende Kfz-Haftpflichtversicherung erstattete aufgrund der Abtretung an den Sachverständigen an diesen nur 390,-- €. Der Differenzbetrag von 65,96 € ist Gegenstand des Rechtsstreits vor dem Amtsgericht Bochum. Die zuständige Richterin der 42. Zivilabteilung des AG Bochum gab dem klagenden Sachverständigen Recht.

RFWW
1. April 2016 um 09:25
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AG Bochum zur fiktiven Abrechnung nach unverschuldetem Verkehrsunfall

In Bochum-Wattenscheid ereignete sich um 22.Juli 2014 auf der Marienstraße / Ecke Pohlbörger Straße ein Verkehrsunfall, bei dem der Pkw des späteren Klägers beschädigt wurde.

RobGal
19. November 2015 um 13:22
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AG Bremen: Das Werkstattrisiko geht zu Lasten des Schädigers

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall gab der Geschädigte, nachdem er zunächst ein Schadensgutachten in Auftrag gegeben hatte, das verunfallte Fahrzeug in eine Werkstatt. Diese berechnete Reparaturkosten in Höhe von insgesamt 2.628,17 € netto. Die beklagte, eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung kürzte diesen Rechnungsbetrag um 386,75 €. Mit dieser Schadensersatzkürzung war der Geschädigte nicht einverstanden. Er klagte vor dem örtlich zuständigen Amtsgericht Bremen den gekürzten Betrag gegen die einstandspflichtige Kfz-Versicherung ein. Die Klage war in vollem Umfang erfolgreich.

RobGal
23. März 2017 um 15:33
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AG Cham hält 4 Gutachtenexemplare für erforderlich und erstattungsfähig

Die eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherer kürzen regelmäßig nach einem für den Geschädigten unverschuldeten Verkehrsunfall die von dem Schadensgutachter dem geschädigten gegenüber berechneten Sachverständigenkosten. Sie sind regelmäßig der Ansicht, die berechneten Kosten seien überhöht und daher trotz einhundertprozentiger Haftung nicht in voller Höhe zu ersetzen. Dabei beanstanden die Kfz-Versicherer regelmäßig auch die Anzahl der gefertigten Gutachtenexemplare. Das Amtsgericht Cham hat nunmehr zu Recht vier Gutachtenexemplare für erforderlich und erstattungsfähig erachtet. Dieser Rechtsprechung überzeugt.

RobGal
19. Juni 2017 um 12:20
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AG Charlottenburg rügt Regulierungsverhalten der HUK-Coburg nach Verkehrsunfall

AG Charlottenburg Urteil vom 19.3.2019 – 208 C 66/18

Immer wieder wird in den Medien die in Coburg sitzende Kfz-Haftpflichtversicherung HUK-Coburg als Negativbeispiel der Schadensregulierung erwähnt. Zuletzt hatte das deutsche Fernehen über die Regulierungspraxis dieser Kfz-Haftpflichtversicherung berichtet. Nun musste eine deutsche Amtsrichterin das Regulierungsverhalten der HUK-Coburg Haftpflichtunterstützungskasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a.G. mit Urteil vom 19.3.2019 rügen. Die HUK-Coburg hatte bewusst und gewollt den Kfz-Sachverständigen, der das Schadensgutachten mit Farbfotos erstellt hatte, gegenüber Dritten verächtlich machen wollen, indem bewusst unwahr behauptet wurde, dass der Sachverständige nur Schwarz-weiß-Bilder übersandt hätte, die nicht aussagekräftig seien.

RobGal
3. April 2019 um 16:45
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AG Chemnitz: Honorartableau der HUK-COBURG nicht Maßstab für Erforderlichkeit

Wieder einmal ging es in dem Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Chemnitz um restlichen Schadensersatz nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall. Der Geschädigte hatte nach dem Unfall einen Kfz-Sachverständigen beauftragt, Schadensumfang und –höhe zu begutachten.

RobGal
25. August 2015 um 15:33
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AG Coburg spricht dem Geschädigten volle Verbringungskosten nach Reparatur zu

Die Erstattungsfähigkeit der Verbringungskosten ist seit längerer Zeit Gegenstand unterschiedlicher Rechtsauffassungen, obwohl die wohl herrschende Auffassung ist, dass diese Transportkosten vom Reparaturbetrieb zum Lackierbetrieb erforderlichen Wiederherstellungsaufwand darstellen. In letzter Zeit geht zumindest eine Kfz-Haftpflichtversicherung dazu über, auch bei konkreter Reparatur die entstandenen Verbringungskosten zu kürzen. Die Kürzung konkret angefallener Verbringungskosten war Gegenstand eines Rechtsstreites gegen die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung vor dem Amtsgericht Coburg. Das erkennende Gericht widersprach der von der Versicherung vorgenommenen Kürzung der konkreten Verbringungskosten.

RobGal
25. Juli 2017 um 12:29
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AG Coburg spricht vollen Verbringungskostenbetrag nach durchgeführter Reparatur zu

Obwohl die Verbringungskosten bei einer Fahrzeugreparatur in einer Fachwerkstatt zum Wiederherstellungsaufwand gehören, wird diese Schadensposition in letzter Zeit von den eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherern auch bei konkreter Schadensabrechnung auf der Grundlage der Reparaturkostenrechnung immer wieder gekürzt. In jüngster Zeit geht die in Coburg ansässige Kfz-Haftpflichtversicherung dazu über, auch bei konkreter Reparatur die angefallenen Verbringungskosten zu kürzen. Die Kürzung der konkret angefallenen Verbringungskosten war erneut Gegenstand eines Rechtsstreits gegen die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung vor dem Amtsgericht Coburg. Das erkennende Gericht hat der Kürzung der konkreten Verbringungskosten durch die Versicherung erneut widersprochen.

RobGal
27. Juli 2017 um 10:26
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AG Cuxhaven sieht in Verbringungskosten einen über § 249 I BGB auszugleichenden Vermögensnachteil

In jüngster Zeit werden bei der Schadensabrechnung durch die eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherer nach Verkehrsunfällen immer häufiger auch bei durchgeführter Reparatur des Unfallfahrzeugs die tatsächlich angefallenen Verbringungskosten gekürzt oder gar gestrichen. Bei einer konkreten Schadensabrechnung auf der Grundlage einer Rechnung liegt der vom Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer auszugleichende Vermögensnachteil in der Belastung mit einer Zahlungsverpflichtung. Daher ist im Wege des Schadensersatzes der Rechnungsbetrag grundsätzlich auszugleichen. So hatte das Amtsgereicht Cuxhaven nach einer durchgeführten Reparatur in einer regionalen Fachwerkstatt und der von der HUK-COBURG gekürzten Reparaturrechnung über die notwendigen Verbringungskosten und

…
RobGal
19. Oktober 2017 um 11:25
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