AG Frankfurt am Main spricht allgemeine Unkostenpauschale von 30,-- € zu
Bei der regelmäßig von Geschädigten eines Verkehrsunfalls geltend gemachten allgemeinen Unkostenpauschale kommt es immer wieder zu Streit über die Höhe des erforderlichen Geldbetrages. Die allgemeine Unkostenpauschale soll die Unkosten, die der Geschädigte nach einem für ihn unverschuldeten Verkehrsunfall hat, wie Laufereien zum Sachverständigen, zum Rechtsanwalt, zur Werkstatt, Porti und Telefonkosten, abdecken.