AG Coburg spricht vollen Verbringungskostenbetrag nach durchgeführter Reparatur zu
Obwohl die Verbringungskosten bei einer Fahrzeugreparatur in einer Fachwerkstatt zum Wiederherstellungsaufwand gehören, wird diese Schadensposition in letzter Zeit von den eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherern auch bei konkreter Schadensabrechnung auf der Grundlage der Reparaturkostenrechnung immer wieder gekürzt. In jüngster Zeit geht die in Coburg ansässige Kfz-Haftpflichtversicherung dazu über, auch bei konkreter Reparatur die angefallenen Verbringungskosten zu kürzen. Die Kürzung der konkret angefallenen Verbringungskosten war erneut Gegenstand eines Rechtsstreits gegen die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung vor dem Amtsgericht Coburg. Das erkennende Gericht hat der Kürzung der konkreten Verbringungskosten durch die Versicherung erneut widersprochen.