Auch bei Stop-and-Go-Verkehr auf Autobahn kein Reißverschlussverfahren an Auffahrten
Immer wieder kommt es an Baustellen oder Fahrbahnverengungen auf mehrspurigen Straßen zu Irritationen der Kraftfahrer. Nach § 7 IV StVO gilt das Reißverschlussverfahren auf Straßen mit mehreren Fahrspuren in einer Richtung an einer Engstelle, dass die Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel an der Engstelle vorbeifahren. Was gilt aber, wenn auf der mehrspurigen Fernstraße der Verkehr nur noch im Schritttempo fließt und andere Verkehrsteilnehmer an den Auffahrten sich in den langsam fließenden Verkehr auf der Fernstraße einfädeln wollen? Gilt auch hier das Reißverschlussverfahren? Diese Frage hatte das Amtsgericht Essen wegen eines Unfalls an der Auffahrt Essen-Rüttenscheid der Bundesautobahn A 52 zu beantworten, weil es zwischen dem auf der rechten
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