Der Fahrzeugbrief ist keine öffentliche Urkunde
Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist keine öffentliche Urkunde, soweit es die Angaben zur Person betrifft.
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Juni 2015
Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist keine öffentliche Urkunde, soweit es die Angaben zur Person betrifft.
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Durch ein bei der Allianz Versicherung AG versichertes Kraftfahrzeug wurde der Pkw des Unfallopfers beschädigt. Die Geschädigte beauftragte den späteren Kläger mit der Erstellung eines Schadensgutachtens. Gleichzeitig trat die Geschädigte ihren Schadensersatzanspruch auf Erstattung der Sachverständigenkosten an den von ihr beauftragten Kfz-Sachverständigen ab.
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Auf dem in der letzten Woche zu Ende gegangenen Weltverkehrsgipfel in Leipzig äußerten sich UN-Generalsekretär Ban Kimoon und OECD-Chef Angel Gurría kritisch über das unzureichende Engagement zum Klimaschutz im Verkehrsbereich.
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Nach der umstrittenen (Ausländer-)Maut nun dies: Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) und Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) wollen den Bau von einer Reihe von Bundesfernstraßen durch öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) organisieren.
Roberto Galifi 3 Min. Lesezeit
Am 24.6.2011 ereignete sich in Frankreich ein Verkehrsunfall. Geschädigt wurde dabei eine deutsche Spedition, die Eigentümerin des verunfallten Lkws ist. Der deutsche Lkw wurde von dem Zeugen X. gesteuert.
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Ein Busfahrer eines öffentlichen Nahverkehrsbetriebes im Rhein-Ruhr-Verbund lenkte seinen Linienbus im nördlichen Ruhrgebiet. Plötzlich wurde an einer Haltestelle seine Tasche, die er neben seinem Fahrersitz deponiert hatte, gestohlen.
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April 2015
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall hatte der Geschädigte bei einem qualifizierten Kfz-Sachverständigen seiner Wahl ein Schadensgutachten eingeholt. Dieses Schadensgutachten war Grundlage seiner Schadensabrechnung. Die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung holte aufgrund des eingereichten Schadensgutachtens ihrerseits einen Prüfbericht ein und kürzte unter Bezugnahme auf diesen Prüfbericht die Schadensbeträge.
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November 2014
Dauerbrenner Profiltiefe | Reifendruckkontrollsystem seit 1. November Pflicht für neue Autos
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Seit 1957 wird den Autofahrern in jedem Oktober angeboten, die Beleuchtung ihres Fahrzeugs kostenlos überprüfen zu lassen. Das Zwischenergebnis von Mitte Oktober zeigt nun, dass wie im Vorjahr über ein Drittel der Personenwagen (39,3 Prozent) mit Mängeln an der lichttechnischen Einrichtung unterwegs sind.
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November 2011
Ein Vertrag, nach dem ein Sachverständiger ein Gutachten über die Höhe eines Kraftfahrzeugunfallschadens zu erstellen hat, ist ein Werkvertrag gem. §§ 631 ff. BGB (so der Leitsatz 1 des grundlegenden Sachverständigenhonorar-Urteils des BGH vom 4.4.2006 – X ZR 122/05 - = BGH DS 2005, 278). Nach dem Werkvertrag hat der Sachverständige das Gutachten zu erstellen und er hat seinerseits einen Honoraranspruch gegenüber dem Besteller.
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Ein Vertrag, nach dem ein Sachverständiger ein Gutachten über die Höhe eines Kraftfahrzeugunfallschadens zu erstellen hat, ist ein Werkvertrag gem. §§ 631 ff. BGB (so der Leitsatz 1 des grundlegenden Sachverständigenhonorar-Urteils des BGH vom 4.4.2006 – X ZR 122/05 - = BGH DS 2005, 278). Nach dem Werkvertrag hat der Sachverständige das Gutachten zu erstellen und er hat seinerseits einen Honoraranspruch gegenüber dem Besteller.
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Dezember 2010
„Was nichts kostet, taugt nichts!“ kommentiert der Volksmund das Preis-Leistungsverhältnis mit wenigen Worten. In vielen Bereichen ist diese Weisheit längst überholt und gerade Discounter zeigen, dass auch günstige Produkte durchaus qualitativ hochwertig sein können. Bei Autoreifen hingegen scheint sich die allgemeine Lebensweisheit jedoch hartnäckig zu halten, was Tests deutlich bewiesen haben.
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Magere Zwischenbilanz | Bundesregierung tut sich schwer Im Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung ist das Ziel formuliert, bis zum Jahr 2020 mindestens eine Million Elektrofahrzeuge auf den bundesdeutschen Straßen zu haben. Die bisherige Bilanz sieht aber nicht danach aus. Zurzeit sind lediglich 130.000 Stromer zugelassen. Darin sind allerdings die Hybridfahrzeuge mit eingeschlossen, die neben einem Elektro- auch mit einem konventionellen Verbrennungsmotor ausgestattet sind. Als reine Elektroautos sind nur 24.000 Fahrzeuge beim Kraftfahrt-Bundesamt registriert.
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November 2010
Mit dem sogenannten Urheberrechtsurteil des I. Zivilsenates vom 29.4.2010 – I ZR 68/08 - hat der BGH den jahrelang währenden Streit um die Nutzungsrechte an den Schadensbildern im vom Geschädigten in Auftrag gegebenen Kfz-Schadensgutachten beendet. Der Sachverständige, der im Rahmen der Begutachtung und zur Dokumentation der Schäden die Lichtbilder fertigt und dem Gutachten beifügt, ist Urheber dieser Schadenslichtbilder.
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Der eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherung ist es nicht gestattet, Kritik gegenüber dem Sachverständigen zu üben, der berechtigterweise nach Schadenshöhe und nicht, wie von der Versicherung gewünscht, nach Zeitaufwand abrechnet.
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Dem Sachverständigen stehen Unterlassungsansprüche gegen den Störer dann zu, wenn in sein Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eingegriffen wird und wenn das ihm zustehende Urheber- und Nutzungsrecht rechtswidrig verletzt wird.
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Grundsätzlich ist der Geschädigte in der Wahl der Schadensbeseitigungsmittel völlig frei. Das ergibt sich aus der aus §249 BGB fließenden Dispositionsfreiheit. Allerdings hat der Geschädigte auch das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten. Das bedeutet, dass der Geschädigte, wenn er mehrere Möglichkeiten der Schadensbehebung zur Verfügung hat, diejenige mit dem geringeren Aufwand zu wählen hat.
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Oktober 2010
Häufig kürzen die eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherungen die im Schadens-gutachten aufgeführten Schadenspositionen, das der Geschädigte der Versicherung zwecks Schadensregulierung eingesandt hat. Der Geschädigte ist häufig technischer Laie, zumal man nicht jeden Tag einen Unfall erleidet.
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Ebenso wie die Kosten der Reparaturbestätigung sind auch die Kosten der durch die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung veranlassten Fahrzeuggegenüberstellung erstattungspflichtig.
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Der Unfallgeschädigte hat auch Anspruch auf Ersatz der im Schadensgutachten aufgeführten Verbringungskosten. Für das Schadensgutachten hat der von dem Geschädigten beauftragte Sachverständige auch die Verbringungskosten für die Überführungstransporte von der Werkstatt zu dem Lackierbetrieb zu ermitteln und im Gutachten anzugeben, wenn die örtlichen Fachwerkstätten, wie häufig anzutreffen, nicht über eigene angegliederte Lackierereien verfügen.
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