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Freitag, 21. August 2026 Unabhängig zu Unfallrecht, Gutachten und Schadenregulierung

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BGH 1 Min. Lesezeit

Freie Werkstatt oder Vertragswerkstatt? Der BGH entscheidet

Kurz gefasst Muss ich mein Auto nach einem Unfallschaden in einer freien Werkstatt reparieren lassen oder kann ich auch eine Markenwerkstatt auswählen?
Roberto Galifi Herausgeber
Autor
Roberto Galifi
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Ressort
Bundesgerichtshof (BGH)
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Symbolgrafik: eine stilisierte Gerichtssäule mit Giebel, beschriftet mit „BGH Urteil 2016“.
Bild: Symbolgrafik · Unfallzeitung.de

Autoversicherungen versuchen immer wieder, die Reparaturkosten zu drücken, indem etwa preislich günstigere freie Werkstätten herangeholt werden. Im vorliegenden Fall hatte ein Autofahrer als Ersatz für eine Reparatur bei einer Markenwerkstatt 9.400 Euro auf Gutachterbasis von seiner Kaskoversicherung gefordert. Die Assekuranz wies aber auf eine freie Werkstatt hin, die 3.000 Euro billiger war. Der Streit ging bis vor den Bundesgerichtshof (BGH).
Die Vorinstanz hatte noch argumentiert, dass es ausreichend im Sinne der Versicherungsbedingungen sei, wenn die Reparatur in einer freien Werkstatt vollständig und fachgerecht erfolge.
Der BGH wandte dagegen ein, dass eine Markenwerkstatt dann vertragskonform ausgewählt werde, wenn das Fahrzeug neuer ist oder wenn der Versicherte die Wartungen und Reparaturen stets von einer Markenwerkstatt vornehmen lässt. Weil dies in der Vorinstanz nicht geprüft worden war, verwies der BGH den Streitfall dorthin zurück. (BGH, Az.: IV ZR 426/14)

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