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Freitag, 21. August 2026 Unabhängig zu Unfallrecht, Gutachten und Schadenregulierung

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Freie fahrt für alle!

Kurz gefasst Auch bei Stau und dichtem Berufsverkehr, bei Vorfahrt und grüner Ampel: ''Autofahrer dürfen nur dann in eine Kreuzung fahren, wenn sie sicher sind, dass sie diese auch komplett überqueren können'', betont der TÜV Rheinland.

Vorfahrt heißt nicht gleich freie Fahrt.

Roberto Galifi Herausgeber
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Roberto Galifi
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Ressort
Sicherheit & Technik
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Symbolgrafik: ein gezeichneter Sicherheitsgurt mit Schloss.
Bild: Symbolgrafik · Unfallzeitung.de

Auch bei Stau und dichtem Berufsverkehr, bei Vorfahrt und grüner Ampel: ''Autofahrer dürfen nur dann in eine Kreuzung fahren, wenn sie sicher sind, dass sie diese auch komplett überqueren können'', betont der TÜV Rheinland.

Hat sich ein Rückstau gebildet, muss man an der Haltelinie warten, bis die Kreuzung wieder frei ist, damit man den querenden Verkehr nicht behindert. Andernfalls droht sogar ein Bußgeld.

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