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Freitag, 21. August 2026 Unabhängig zu Unfallrecht, Gutachten und Schadenregulierung

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Technik 1 Min. Lesezeit

Aufgepasst im Winterurlaub!

Kurz gefasst Wenn auf Bergstraßen in den Alpen das runde blaue Verkehrsschild mit Schneeketten auftaucht, müssen Autofahrer in jedem Fall Schneeketten aufziehen.
Roberto Galifi Herausgeber
Autor
Roberto Galifi
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Ressort
Sicherheit & Technik
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Symbolgrafik: ein gezeichneter Sensorkegel vor einer Fahrzeugfront, beschriftet mit „Aufgepasst im Winterurlaub“.
Bild: Symbolgrafik · Unfallzeitung.de

Die sind dann zwingend vorgeschrieben, auch wenn die Straße im Bereich des Schildes schnee- und eisfrei sein sollte.

Wichtig: Mit Schneeketten gilt maximal Tempo 50, Anfahrhilfen gelten nicht als Schneeketten. Allradautos sind von der Pflicht nicht ausgenommen, weil der 4x4-Vorteil nur beim Vortrieb gilt, nicht beim Bremsen.

Wer die Schneekettenpflicht missachtet, muss mit einem Bußgeld rechnen. In Österreich können bis zu 5.000 Euro verlangt werden, in der Schweiz werden 100 Franken (75 Euro) fällig, in Italien mindestens 84 Euro.

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Quellen

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