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Freitag, 21. August 2026 Unabhängig zu Unfallrecht, Gutachten und Schadenregulierung

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Marken 2 Min. Lesezeit

Das Ende einer automobilen Liaison

Kurz gefasst Volkswagen und der erfolgreiche japanische Kleinwagenhersteller Suzuki hatten vor, gemeinsam einen Kleinwagen für die sogenannten Schwellenländer zu entwickeln. Dafür schlossen die beiden Autokonzerne 2010 einen Kooperationsvertrag ab.
Roberto Galifi Herausgeber
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Roberto Galifi
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Marken & Modelle
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Symbolgrafik: die Umrisslinie eines Fahrzeugs von der Seite.
Bild: Symbolgrafik · Unfallzeitung.de

VW hatte vorher 19,9 Prozent der Suzuki-Anteile für 1,8 Milliarden Euro übernommen. Wegen kultureller Differenzen – bei Suzuki war der Eindruck entstanden, zu einer Marke von Volkswagen werden zu sollen – kündigte die japanische Seite die Zusammenarbeit bereits 2011 wieder auf. Als sich Volkswagen weigerte, seine Anteile zurückzugeben, klagte Suzuki vor dem Londoner Schiedsgericht der internationalen Handelskammer.

Der mittlerweile vierjährige Streit ist nun entschieden worden. Das Schiedsgericht entsprach Suzukis Klage mit der Begründung, dass Verträge grundsätzlich kündbar sein müssten. Allerdings wurde festgestellt, dass Volkswagen sich „vertragstreu“ verhalten habe und Suzuki den Kooperationsvertrag gebrochen habe, als es entgegen der Vereinbarung beim italienischen Wettbewerber Fiat Dieselmotoren bezog. Volkswagen wurden Ansprüche auf Schadenersatz eingeräumt. Das Londoner Schiedsurteil ist für beide Kontrahenten rechtlich bindend und kann von einem staatlichen Gericht für vollstreckbar erklärt werden. Damit ist diese automobile Liaison endgültig zu Ende.

VW muss seine Anteile nun veräußern und hat damit eine Investmentbank beauftragt. Die Anteile haben nach aktuellem Börsenkurs einen Wert von über drei Milliarden Euro. Die Wolfsburger wollen, wie vor einigen Wochen mitgeteilt, einen preislich besonders günstigen Kleinwagen ab 2018 in China herstellen.

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Quellen

  • Text: Olaf Walther (Kb)