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Freitag, 21. August 2026 Unabhängig zu Unfallrecht, Gutachten und Schadenregulierung

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BGH 1 Min. Lesezeit

Rückwärts ausparken: Der BGH ändert seine Rechtsprechung

Kurz gefasst Der Bundesgerichtshof (BGH) hat seine Rechtsprechung zu Autounfällen beim Rückwärtsausparken geändert.
Roberto Galifi Herausgeber
Autor
Roberto Galifi
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Ressort
Bundesgerichtshof (BGH)
Quellen
2 belegte Quellen
BGH ändert seine Rechtsprechung zu Autounfällen beim Rückwärtsausparken

Nun sagt der Bundesgerichtshof: Wer rechtzeitig bremst und noch vor dem Crash zum Stehen kommt, hat seine Sorgfaltspflicht erfüllt – dann haftet der Unfallgegner. Die Vorinstanzen hatten geurteilt, dass auch ein kurzzeitiges Stehen noch zum Rückwärtsfahren gehöre. Das hat der BGH nun verworfen. In ihrer Begründung unterstreichen die höchsten Bundesrichter, dass Autofahrer auf einem öffentlichen Parkplatz besonders aufpassen müssen, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. Notfalls müsse man sich einweisen lassen. (BGH, Az.: VI ZR 6/15)

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Quellen

  • Quelle: Kb
  • Foto: Archiv Unfallzeitung