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Abrechnung über die 130% Regelung

Grundsätzlich hat der Geschädigte das Wirtschaftlichkeitsgebot einzuhalten. Davon hat der BGH jedoch eine Ausnahme gemacht. Mit dem Urteil vom 15.10.1991 hat der BGH den Ersatz von Reparaturkosten bis zu 30% über dem Wiederbeschaffungswert des beschädigten Fahrzeuges zuerkannt (BGHZ 115, 364 = NJW 1992, 302). Voraussetzung ist, dass ein besonderes Integritätsinteresse an der Wiederherstellung des vertrauten Fahrzeuges bestand.

RFWW
1. Januar 2016 um 00:00
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Abschleppkosten

Nach der grundlegenden Entscheidung des OLG Köln (in VersR 1992, 719) steht dem unfallgeschädigten Kfz-Eigentümer Ersatz der Abschleppkosten von der Unfallstelle zur nächstgelegenen Vertragswerkstatt zu, wenn das Unfallfahrzeug aufgrund des Unfalles total beschädigt ist ( so auch: AG Wiesbaden ZfS 1994, 87) .

RFWW
1. Januar 2016 um 00:00
0 Kommentare

Anscheinsbeweis

Häufig ist in Urteilen vom Anscheinsbeweis die Rede. Vielfach wird er auch als Beweis des ersten Anscheins bezeichnet oder lateinisch Prima-facie-Beweis genannt. Grundsätzlich ist der Anscheinsbeweis eine Methode der mittelbaren Beweisführung.

RFWW
1. Januar 2016 um 00:00
0 Kommentare

Auslandsschaden

Ein Unfall im Ausland ist immer ärgerlich. Je nach Urlaubsland sind Besonderheiten zu beachten: Bei einem Unfall in osteuropäischen EU-Staaten muss immer die Polizei eingeschaltet werden, sonst gibt es bei der Ausreise Probleme. Ist das Fahrzeug beschädigt, können Touristen die Länder ohne eine polizeiliche Bescheinigung über die Unfallbeteiligung nicht verlassen.

RobGal
1. Januar 2016 um 00:00
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Bagatellschaden

Häufig wird die Erforderlichkeit der Einholung eines Kfz-Sachverständigengutachtens an der Bagatellschadensgrenze festgemacht. Ein Kfz-Schadensgutachten ist nur dann entbehrlich und wird von dem Schädiger und dessen Kfz-Versicherung nicht erstattet, wenn ein eindeutiger Bagatellschaden vorliegt.

RFWW
1. Januar 2016 um 00:00
0 Kommentare

Besitzbescheinigung nach 130%-Abrechnung

Häufig muss der geschädigte Kfz-Eigentümer den Schadensgutachter noch mit Sachverständigenaufhaben beauftragen, die nicht im direkten Zusammenhang mit der Gutachtenerstellung stehen, aber im Zusammenhang mit der Schadensregulierung. Dazu gehört es dann auch, eine sog. Besitzbescheinigung nach einer 130%-Abrechnung zu erstellen.

RFWW
1. Januar 2016 um 00:00
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Beweiskräftige Schadensbilder

Das Schadensgutachten muss natürlich auch mit beweiskräftigen Schadensbildern versehen sein (vgl. Ulrich DS 2008, 29, 212 f), damit später bei der Schadensregulierung nicht Streit über den Umfang der Unfallschäden entstehen kann.

RFWW
1. Januar 2016 um 00:00
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Bundesgerichtshof

Der Bundesgerichtshof in Zivilsachen ist die höchste Instanz in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten. Auch vorher gab es bereits höchstrichterliche Rechtsprechung des Reichsgerichtes in Zivilsachen. Bedeutend für den Schadensersatz ist die Rechtsprechung des Reichsgerichtes (RG) über die Erforderlichkeit im Sinne des § 249 BGB. Was unter erforderlich i.S.d. § 249 BGB zu verstehen ist, hat bereits das RG im Jahre 1929 entschieden.

RFWW
1. Januar 2016 um 00:00
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Dispositionsfreiheit

Bei der sich aus § 249 BGB ergebenden Dispositionsfreiheit handelt es sich um die Entscheidungsfreiheit des Geschädigten über die beiden Wege der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes, der vor dem Unfall bestanden hat, und über die freie Wahl der Mittel zur Schadensbehebung. Dem Geschädigten stehen nämlich im Allgemeinen zwei Wege der Naturalrestitution zur Verfügung, nämlich einerseits die Reparatur des Unfallfahrzeuges und andererseits die Anschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeuges.

RFWW
1. Januar 2016 um 00:00
0 Kommentare

Dolmetscherkosten

Zu den Unfall-Nebenkosten können auch die Dolmetscherkosten gehören. Das sind die Kosten, die ein von einem Kfz-Unfallschaden betroffener, der deutschen Sprache nicht mächtiger Ausländer aufwenden muss, um gegenüber dem Schädiger und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung seine Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

RFWW
1. Januar 2016 um 00:00
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Ersatzteilpreisaufschläge (UPE-Aufschläge)

Wird in den Fachwerkstätten üblicherweise ein prozentualer Aufschlag auf die vom Hersteller empfohlenen Ersatzteilpreise vorgenommen, so ist dieser vom Schadensgutachter in das von ihm zu erstellende Sachverständigengutachten als sog. UPE-Aufschlag oder Ersatzteilpreisaufschlag aufzunehmen. Dieser Ersatzteilpreisaufschlag ist auch bei fiktiver Schadensabrechnung zu erstatten. Entscheidend ist nämlich, welche Aufwendungen der Geschädigte hat, wenn er sein unfallbeschädigtes Fahrzeug in der markengebundenen Fachwerkstatt reparieren lässt.

RFWW
1. Januar 2016 um 00:00
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Fiktive Abrechnung

Nach einem unverschuldeten Unfall wünschen Sie sich, dass der Schaden statt Reparatur durch Bargeld abgegolten wird, weil die Beule Sie nicht stört oder weil Sie das Geld anderweitig verwenden möchten?Nach einem unverschuldeten Unfall wünschen Sie sich, dass der Schaden statt Reparatur durch Bargeld abgegolten wird, weil die Beule Sie nicht stört oder weil Sie das Geld anderweitig verwenden möchten?

RobGal
1. Januar 2016 um 00:00
0 Kommentare

Fiktive Schadensabrechnung

Gemäß § 249 BGB ist im Wege des Schadensersatzes
der Zustand wiederherzustellen, der ohne das schädigende Ereignis
bestehen würde. Bei einem Schadensersatzanspruch aufgrund eines
unverschuldeten Verkehrsunfalles bedeutet das, dass der geschädigte
Kfz-Eigentümer den Zustand verlangen kann, der vor dem Unfallereignis
bestanden hat. Beruht das schädigende Ereignis nämlich in der
Beschädigung einer Sache, so kann der Geschädigte statt der
Wiederherstellung in Natur den zur Wiederherstellung erforderlichen
Geldbetrag gem. § 249 Abs. 2 BGB verlangen.

RFWW
1. Januar 2016 um 00:00
0 Kommentare

Freie Gutachterwahl

Es ist eigentlich eine schadensersatzrechtliche Banalität, dass der Geschädigte nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall zur Feststellung und Beweissicherung seiner Unfallschäden und zur Feststellung der Schadenshöhe ein Sachverständigengutachten in Auftrag geben darf. Dieses Recht hat er wegen der Waffengleichheit sogar, wenn der eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherer seinerseits ein Gutachten in Auftrag gibt.

RobGal
1. Januar 2016 um 00:00
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Gefährdungshaftung

Im deutschen Schadensersatzrecht gilt grundsätzlich nur derjenige zum Schadensersatz verpflichtet, der den Schaden vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt hat. Von diesem Grundsatz der Verschuldenshaftung gibt es jedoch eine Ausnahme, nämlich die Gefährdungshaftung. Bei der Gefährdungshaftung kommt es nämlich nicht auf das Verschulden an. Die Gefährdungshaftung ist die Haftung für Schäden, die sich aus einer erlaubten Tätigkeit heraus ergeben können. Dabei kommt es im Unterschied zur Verschuldenshaftung wegen unerlaubter Handlungen bei der Gefährdungshaftung auf die Widerrechtlichkeit der Handlung oder ein Verschulden, sei es Vorsatz oder Fahrlässigkeit, nicht an.

RFWW
1. Januar 2016 um 00:00
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Gesamtschuldner

Gerade bei Urteilen, die nach Verkehrsunfällen dem Geschädigten Restschadensersatz zusprechen, liest man häufig das Wort „Gesamtschuldner“ oder „gesamtschuldnerisch“. In diesem Zusammenhang sind dann Fahrer, Halter und die Kfz-Haftpflichtversicherung des gegnerischen Fahrzeuges gemeinsam verklagt worden.

RFWW
1. Januar 2016 um 00:00
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Haftpflichtversicherung

Jedes zugelassene Fahrzeug muss laut deutscher Rechtsprechung haftpflichtversichert sein. Hat ein Verkehrsteilnehmer nicht aufgepasst und verursacht einen Schaden, spricht man von einem Haftpflichtschaden, der den Schädiger zu einer Schadenersatzleistung verpflichtet, wenn die gesetzlichen Grundlagen dies ausreichend begründen.

RobGal
1. Januar 2016 um 00:00
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HIS Datei

Die HIS-Datei (Hinweis- und Informationssystem) ist eine zentrale Datenbank, die von der deutschen Versicherungswirtschaft betrieben wird. Sie dient dazu, Versicherungsunternehmen bei der Risikobewertung und Betrugsprävention zu unterstützen.

Zweck und Funktion der HIS-Datei für Fahrzeuge

  1. Risikobewertung: Versicherer nutzen die HIS-Datei, um Informationen über potenzielle Versicherungsnehmer und deren Fahrzeuge zu sammeln. Dies hilft ihnen, das Risiko besser einzuschätzen, das mit der Versicherung eines Fahrzeugs verbunden ist.
  2. Betrugsprävention: Die HIS-Datei dient auch dazu, Versicherungsbetrug zu verhindern. Wenn ein Versicherer feststellt, dass ein Fahrzeug häufig in Schadensfälle verwickelt ist oder auffällige Schadensmeldungen vorliegen, wird dies in der HIS-Datei vermerkt. Andere
…
RobGal
1. Januar 2016 um 00:00
0 Kommentare

Integritätsinteresse

Im Schadensersatzrecht gilt grundsätzlich das Wirtschaftlichkeitsgebot. Das bedeutet nach der Rechtsprechung des BGH, dass der geschädigte Eigentümer grundsätzlich bei mehreren ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zum Schadensausgleich die mit dem geringeren Aufwand wählen muss (BGHZ 115, 364, 368 = VersR 1992, 61, 62; BGHZ 115, 375, 378 = VersR 1992, 64, 65; BGH VersR 1985, 593; BGH VersR 1992, 457; BGH VersR 1992, 710).

RFWW
1. Januar 2016 um 00:00
0 Kommentare

Konkrete Schadensabrechnung

Grundsätzlich stehen dem geschädigten Kfz-Eigentümer zwei Wege der Naturalrestitution zu Verfügung, nämlich die Reparatur des Unfallfahrzeuges oder die Anschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeuges. Dabei ist der Geschädigte der „Herr des Wiederherstellungsgeschehens“ und bleibt dies auch im Spannungsverhältnis, das durch den Interessengegensatz zwischen ihm und dem Schädiger bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherung besteht (BGHZ 154, 395). Diese Stellung des Geschädigten findet Ausdruck in der sich aus § 249 Absatz 2 Satz 1 BGB ergebenden Ersetzungsbefugnis und der grundsätzlich freien Wahl der Mittel zur Schadensbehebung.

RFWW
1. Januar 2016 um 00:00
0 Kommentare

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