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Montag, 24. August 2026 Unabhängig zu Unfallrecht, Gutachten und Schadenregulierung

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Unfallwissen

Was nach einem Unfall zu tun ist — Schritt für Schritt, ohne Rechtslatein.

77 Beiträge

Unfallwissen

Unbekannten Unfallursachen auf der Spur

Das plötzliche Abkommen von der Straße oder auf die Gegenfahrbahn kann zu harten Kollisionen mit Fahrzeugen auf der Gegenfahrbahn, mit Bäumen am Straßenrand oder in die Leitplanke führen – die üblichen Unfallursachen wie zu hohe Geschwindigkeit oder Alkohol lassen sich dann aber oft nicht feststellen.

Roberto Galifi 2 Min. Lesezeit

Unfallwissen

Der Vertrag mit dem Gutachter: Was darin gilt

Ein Vertrag, nach dem ein Sachverständiger ein Gutachten über die Höhe eines Kraftfahrzeugunfallschadens zu erstellen hat, ist ein Werkvertrag gem. §§ 631 ff. BGB (so der Leitsatz 1 des grundlegenden Sachverständigenhonorar-Urteils des BGH vom 4.4.2006 – X ZR 122/05 - = BGH DS 2005, 278). Nach dem Werkvertrag hat der Sachverständige das Gutachten zu erstellen und er hat seinerseits einen Honoraranspruch gegenüber dem Besteller.

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Unfallwissen

Vertrag zwischen Geschädigtem und Sachverständigem

Ein Vertrag, nach dem ein Sachverständiger ein Gutachten über die Höhe eines Kraftfahrzeugunfallschadens zu erstellen hat, ist ein Werkvertrag gem. §§ 631 ff. BGB (so der Leitsatz 1 des grundlegenden Sachverständigenhonorar-Urteils des BGH vom 4.4.2006 – X ZR 122/05 - = BGH DS 2005, 278). Nach dem Werkvertrag hat der Sachverständige das Gutachten zu erstellen und er hat seinerseits einen Honoraranspruch gegenüber dem Besteller.

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Urheberrecht am Schadensgutachten: Der BGH entscheidet

Mit dem sogenannten Urheberrechtsurteil des I. Zivilsenates vom 29.4.2010 – I ZR 68/08 - hat der BGH den jahrelang währenden Streit um die Nutzungsrechte an den Schadensbildern im vom Geschädigten in Auftrag gegebenen Kfz-Schadensgutachten beendet. Der Sachverständige, der im Rahmen der Begutachtung und zur Dokumentation der Schäden die Lichtbilder fertigt und dem Gutachten beifügt, ist Urheber dieser Schadenslichtbilder.

Roberto Galifi 2 Min. Lesezeit

Unfallwissen

Unzulässige Kritik am Sachverständigen

Der eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherung ist es nicht gestattet, Kritik gegenüber dem Sachverständigen zu üben, der berechtigterweise nach Schadenshöhe und nicht, wie von der Versicherung gewünscht, nach Zeitaufwand abrechnet.

Roberto Galifi 1 Min. Lesezeit

Unfallwissen

Unterlassungsanspruch des Sachverständigen

Dem Sachverständigen stehen Unterlassungsansprüche gegen den Störer dann zu, wenn in sein Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eingegriffen wird und wenn das ihm zustehende Urheber- und Nutzungsrecht rechtswidrig verletzt wird.

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Wirtschaftlichkeitsgebot: Was der Geschädigte darf

Grundsätzlich ist der Geschädigte in der Wahl der Schadensbeseitigungsmittel völlig frei. Das ergibt sich aus der aus §249 BGB fließenden Dispositionsfreiheit. Allerdings hat der Geschädigte auch das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten. Das bedeutet, dass der Geschädigte, wenn er mehrere Möglichkeiten der Schadensbehebung zur Verfügung hat, diejenige mit dem geringeren Aufwand zu wählen hat.

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Unfallwissen

Stellungnahmekosten des Sachverständigen

Häufig kürzen die eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherungen die im Schadens-gutachten aufgeführten Schadenspositionen, das der Geschädigte der Versicherung zwecks Schadensregulierung eingesandt hat. Der Geschädigte ist häufig technischer Laie, zumal man nicht jeden Tag einen Unfall erleidet.

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Unfallwissen

Kosten der Gegenüberstellung

Ebenso wie die Kosten der Reparaturbestätigung sind auch die Kosten der durch die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung veranlassten Fahrzeuggegenüberstellung erstattungspflichtig.

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Unfallwissen

Verbringungskosten: Was im Gutachten steht, wird ersetzt

Der Unfallgeschädigte hat auch Anspruch auf Ersatz der im Schadensgutachten aufgeführten Verbringungskosten. Für das Schadensgutachten hat der von dem Geschädigten beauftragte Sachverständige auch die Verbringungskosten für die Überführungstransporte von der Werkstatt zu dem Lackierbetrieb zu ermitteln und im Gutachten anzugeben, wenn die örtlichen Fachwerkstätten, wie häufig anzutreffen, nicht über eigene angegliederte Lackierereien verfügen.

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Umbaukosten: Sondereinbauten beim Totalschaden

Im Falle eines Totalschadens stellt sich häufig die Frage nach dem Umbau von Sondereinbauten im beschädigten Kraftfahrzeug. Insbesondere durch den Einbau hochwertiger Audio- und Videoanlagen sowie von fest installierten Navigationsgeräten rückt das Thema vermehrt in den Vordergrund.

Roberto Galifi 1 Min. Lesezeit

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Totalschaden

Ein Totalschaden ist zwar immer ein Schaden, aber nicht immer haben wir es nachher mit einem irreparabel beschädigten und endgültig fahruntüchtig gewordenen Fahrzeug zu tun. Versicherungstechnisch und für die Schadensabwicklung bezeichnet das Wort „Totalschaden“ drei unterschiedliche Abrechnungsmöglichkeiten nach einem Unfall.

Roberto Galifi 4 Min. Lesezeit

Unfallwissen

Wiederbeschaffungswert: Was ein gleichwertiges Auto kostet

Für den Wiederbeschaffungswert eines unfallbeschädigten gebrauchten Kraftfahrzeugs ist derjenige Preis ausschlaggebend, den ein Geschädigter zahlen muss, wenn er von einem seriösen Händler ein dem Unfallfahrzeug vergleichbares Ersatzfahrzeug nach gründlicher technischer Überprüfung – unter Umständen mit Werkstattgarantie – erwerben will.

Roberto Galifi 2 Min. Lesezeit

Unfallwissen

Wertminderung

Für die Berechnung der Wertminderung gibt es zwar viele Formeln und Tabellen, allerdings ergeben sie lediglich einen auf geschätzten Reparaturkosten beruhenden Annäherungswert. Eine exakte Berechnung im Einzelfall setzt genaue Marktkenntnisse voraus. Mehrere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs betonen, dass die genaue Einschätzung der Wertminderung die Aufgabe eines erfahrenen Kfz-Sachverständigen sein sollte.

Roberto Galifi 2 Min. Lesezeit

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