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Donnerstag, 20. August 2026 Unabhängig zu Unfallrecht, Gutachten und Schadenregulierung

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Wissen 2 Min. Lesezeit

Wertminderung

Kurz gefasst Für die Berechnung der Wertminderung gibt es zwar viele Formeln und Tabellen, allerdings ergeben sie lediglich einen auf geschätzten Reparaturkosten beruhenden Annäherungswert. Eine exakte Berechnung im Einzelfall setzt genaue Marktkenntnisse voraus.
Roberto Galifi Herausgeber
Autor
Roberto Galifi
Veröffentlicht
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Lesezeit
2 Minuten
Ressort
Unfallwissen
Quellen
keine angegeben
Symbolgrafik: ein gezeichneter Messschieber als Zeichen für eine Schadensbemessung, beschriftet mit „Wertminderung“.
Bild: Symbolgrafik · Unfallzeitung.de

Der Markt, genauer: „Angebot und Nachfrage“ bestimmen den Wert, somit auch die Wertminderung. Bei einem gefragten Modell ist die Wertminderung geringer, als bei einem Ladenhüter. Bei der Frage, was gefragt ist und was nicht, spielen subjektive Faktoren eine gewichtige Rolle, die man bei den mechanischen Berechnungen gar nicht berücksichtigen kann. Ausstattung und sogar die Farbe können über die Wertminderung mit entscheiden. Ein lilafarbener Maybach mag zwar selten sein, es wird aus vielleicht nachvollziehbaren Gründen dennoch nicht oft nachgefragt. Diese Farbe würde die Wertminderung vermutlich in die Höhe treiben.

Zeitlimit oder Kilometerbegrenzung? Der Versicherer versucht sehr oft die Wertminderung auf fünf Jahre und 100.000 km zu begrenzen. Das ist im allgemeinen nicht richtig, es kommt auf den Fall an. Auch die aktuelle Abwrackprämie mischt den Markt auf. Fahrzeuge im Preissegment zwischen € 5000 und € 12000 sind praktisch nicht marktfähig, da sie zur Zeit mit den durch die Abwrackprämie billiger gewordenen Neuwagen konkurrieren müssen. Die Wertminderung wird bei diesen Fahrzeugen jetzt besonders hoch sein.

Fazit der Unfallzeitung:
Die Wertminderung sollte den Wertverlust bei einem späteren Verkauf ausgleichen. Es ist wichtig und rechtens, dass Geschädigte nicht auf dem größten Teil des Werteverlustes sitzen bleiben. Der Versicherer versucht auch ein zeitliches Limit von max fünf Jahren vorzugeben. Beachten Sie unsere goldene Regel: Kfz-Sachverständige und Anwälte sind Fachleute auf diesem Gebiet und werden die beste Lösung für Sie durchsetzen.

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