Die neue Unsichtbarkeit der Sicherheit
Die neue Unsichtbarkeit der Sicherheit.
Warum moderne Assistenzsysteme Unfälle verhindern sollen – und sie im Fehlerfall provozieren können.
Die neue Unsichtbarkeit der Sicherheit.
Warum moderne Assistenzsysteme Unfälle verhindern sollen – und sie im Fehlerfall provozieren können.
Teure Scheinausbildung –für rund 28.000 Euro . Wenn Sachverständige ohne Grundlagen auf Kunden losgelassen werden.
In den vergangenen 2 Wochen wurde ich mehrfach gefragt, wie es sein kann, dass Lehrgänge zum Kfz-Sachverständigen staatlich finanziert werden – etwa durch Jobcenter oder Rentenversicherungsträger – obwohl die Absolventen weder die Voraussetzungen der Berufsverbände erfüllen noch über grundlegende technische oder juristische Kenntnisse verfügen. Eine Frage, die nicht nur legitim, sondern angesichts der aktuellen Entwicklung alarmierend ist.
Ein Kommentar aus der Praxis – die Unfallzeitung ruft zum Handeln auf
Was ist passiert?
Die Kfz-Berufsverbände schlagen Alarm. Der Gesetzgeber sieht tatenlos zu, während der Markt der Sachverständigen immer mehr zum Tummelplatz für Unqualifizierte und Kriminelle wird. Die Versicherer? Sie schweigen – oder profitieren sogar. Die Leidtragenden sind die Verbraucher, die Werkstätten – und letztlich wir alle: durch steigende Beiträge, fehlerhafte Gutachten und manipulierte Schadenregulierungen.
Ein Erfahrungsbericht aus der Praxis zeigt eindrucksvoll, wie wichtig die regelmäßige Kontrolle und der rechtzeitige Wechsel der Bremsflüssigkeit ist – besonders bei älteren Fahrzeugen und unter hoher Belastung.
Seit geraumer Zeit hält sich hartnäckig das Gerücht, die Vergütung für die Hebebühnen-Nutzung durch Sachverständige sei eine versteckte Provision für Werkstattbetreiber. Die These kommt sogar aus einer juristischen Ecke, die ich sonst schätze – nur scheint dort jeglicher Bezug zum Tagesgeschäft eines Sachverständigen zu fehlen. Oder will man es schlichtweg nicht verstehen?
An dieser Stelle ist ein klarer Schnitt notwendig, bevor weiter spekuliert wird:
Verschweigen Sie auf keinen Fall einen Vorschaden!
Google Maps kann selbstverständlich verwendet werden, um ein Fahrzeug an seinem Wohn- oder Arbeitsort zu lokalisieren, wenn es erfasst wurde – technisch gesehen ist das kein Problem. Das Ergebnis könnte direkte Hinweise auf Vorschäden geben.
Die Aufgabe des Sachverständigen ist es, den Schaden vollumfänglich aufzunehmen und zu bewerten. Im besten Fall muss das Fahrzeug auf die Hebebühne, die Achsgeometrie muss geprüft werden und eine „Zerlegung“/Demontage von Bauteilen ist zwingend erforderlich.
Regulierungsangst gepaart mit Unwissenheit führt zu einem weiteren Schaden. Die Geschädigte kommt in die Werkstatt und schildert folgendes Szenario. Sie habe an einer Kreuzung gestanden und ein unaufmerksamer Verkehrsteilnehmer sei ihr hinten aufgefahren. Für den Fachmann ein klarer Fall, für den Laien, der noch nie mit einem Unfall zu tun hatte, führt einfaches logisches Denken zu dem Ergebnis: "Ich muss die Versicherung des Unfallgegners anrufen."
Im letzten Artikel habe ich über Ferngutachten geschrieben und dabei den VKS empfohlen. Heute möchte ich den Verband zumindest vorstellen.
Ein Gutachten ist für die Schadenregulierung nicht verwendbar, wenn die Bilddokumentation durch die Werkstatt oder vom Geschädigten erstellt und an einen zentralen Ort zur Gutachtenerstellung gesendet wird. In solchen Fällen muss die Haftpflichtversicherung die Kosten nicht übernehmen. Es gibt bereits viele entsprechende Urteile.
In jedem BGH-Urteil, das sich mit KFZ-Sachverständigen beschäftigt, wird ein Qualifizierter KFZ - Sachverständiger vorausgesetzt. Nur woher soll der Geschädigte wissen was ein Qualifizierter KFZ - Sachverständiger ist? Die Allianz und andere Versicherer machen jetzt ernst. Sie haben die Nase voll von den ganzen selbsternannten KFZ-Sachverständigen und verlangen nun von jedem KFZ-Sachverständigen einen Qualifikationsnachweis.
Als Kfz-Sachverständiger frage ich mich zunächst: Warum soll ich die Systeme prüfen lassen? Die Systeme sind doch dazu da, sich selbst zu überprüfen. Und wenn sie nicht funktionieren, dann melden sie dem Fahrer, dass das System nicht funktioniert.
Erst einmal ein großes Danke an Stiftung Warentest. Denn ihr Wort ist in Deutschland mächtig.
Klare Worte! Jede KFZ-Werkstatt sollte mit freie KFZ-Sachverständige zusammenarbeiten. Dann sind sowohl die Geschädigten als auch die KFZ-Werkstätten geschützt. Die obligatorischen Kürzungen seitens der Versicherung laufen dann ins Leere.
Die steigenden Unfallzahlen auf unseren Straßen sind ein ernstes Problem, das verschiedene Maßnahmen erfordert, um die Sicherheit zu erhöhen und Unfälle zu reduzieren. Besonders betroffen sind dabei Zweiradfahrer, deren Unfallzahlen aufgrund milder Witterungsbedingungen gestiegen sind
Das plötzliche Abkommen von der Straße oder auf die Gegenfahrbahn kann zu harten Kollisionen mit Fahrzeugen auf der Gegenfahrbahn, mit Bäumen am Straßenrand oder in die Leitplanke führen – die üblichen Unfallursachen wie zu hohe Geschwindigkeit oder Alkohol lassen sich dann aber oft nicht feststellen.
Ein Totalschaden ist zwar immer ein Schaden, aber nicht immer haben wir es nachher mit einem irreparabel beschädigten und endgültig fahruntüchtig gewordenen Fahrzeug zu tun. Versicherungstechnisch und für die Schadensabwicklung bezeichnet das Wort "Totalschaden" drei unterschiedliche Abrechnungsmöglichkeiten nach einem Unfall.
Für die Berechnung der Wertminderung gibt es zwar viele Formeln und Tabellen, allerdings ergeben sie lediglich einen auf geschätzten Reparaturkosten beruhenden Annäherungswert. Eine exakte Berechnung im Einzelfall setzt genaue Marktkenntnisse voraus. Mehrere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs betonen, dass die genaue Einschätzung der Wertminderung die Aufgabe eines erfahrenen Kfz-Sachverständigen sein sollte.
Der Wiederbeschaffungsaufwand ist der Betrag, der nach einem unverschuldeten Autounfall der geschädigten Person zusteht.
Unter Wiederbeschaffungszeit wird die Zeitspanne verstanden, die nach einem Totalschaden notwendig ist, um ein mit dem verunfallten Fahrzeug in Art und Güte vergleichbares Fahrzeug zu beschaffen. In der Regel geht man von 14 Tagen aus.