
Hebebühnen-Nutzung durch Sachverständige – Märchen, Mythen und Rechtswirklichkeit
Seit geraumer Zeit hält sich hartnäckig das Gerücht, die Vergütung für die Hebebühnen-Nutzung durch Sachverständige sei eine versteckte Provision für Werkstattbetreiber. Die These kommt sogar aus einer juristischen Ecke, die ich sonst schätze – nur scheint dort jeglicher Bezug zum Tagesgeschäft eines Sachverständigen zu fehlen. Oder will man es schlichtweg nicht verstehen?
An dieser Stelle ist ein klarer Schnitt notwendig, bevor weiter spekuliert wird:
