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Unfallwissen

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Abrechnung über die 130% Regelung

Grundsätzlich hat der Geschädigte das Wirtschaftlichkeitsgebot einzuhalten. Davon hat der BGH jedoch eine Ausnahme gemacht. Mit dem Urteil vom 15.10.1991 hat der BGH den Ersatz von Reparaturkosten bis zu 30% über dem Wiederbeschaffungswert des beschädigten Fahrzeuges zuerkannt (BGHZ 115, 364 = NJW 1992, 302). Voraussetzung ist, dass ein besonderes Integritätsinteresse an der Wiederherstellung des vertrauten Fahrzeuges bestand.

RFWW
1. Januar 2016 um 00:00
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Abschleppkosten

Nach der grundlegenden Entscheidung des OLG Köln (in VersR 1992, 719) steht dem unfallgeschädigten Kfz-Eigentümer Ersatz der Abschleppkosten von der Unfallstelle zur nächstgelegenen Vertragswerkstatt zu, wenn das Unfallfahrzeug aufgrund des Unfalles total beschädigt ist ( so auch: AG Wiesbaden ZfS 1994, 87) .

RFWW
1. Januar 2016 um 00:00
0 Kommentare

Anscheinsbeweis

Häufig ist in Urteilen vom Anscheinsbeweis die Rede. Vielfach wird er auch als Beweis des ersten Anscheins bezeichnet oder lateinisch Prima-facie-Beweis genannt. Grundsätzlich ist der Anscheinsbeweis eine Methode der mittelbaren Beweisführung.

RFWW
1. Januar 2016 um 00:00
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Assistenzsysteme müssen regelmäßig überprüft werden.

Als Kfz-Sachverständiger frage ich mich zunächst: Warum soll ich die Systeme prüfen lassen? Die Systeme sind doch dazu da, sich selbst zu überprüfen. Und wenn sie nicht funktionieren, dann melden sie dem Fahrer, dass das System nicht funktioniert.

RobGal
3. September 2023 um 14:40
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AUGEN AUF bei der Gutachter-Wahl!

In jedem BGH-Urteil, das sich mit KFZ-Sachverständigen beschäftigt, wird ein Qualifizierter KFZ - Sachverständiger vorausgesetzt. Nur woher soll der Geschädigte wissen was ein Qualifizierter KFZ - Sachverständiger ist? Die Allianz und andere Versicherer machen jetzt ernst. Sie haben die Nase voll von den ganzen selbsternannten KFZ-Sachverständigen und verlangen nun von jedem KFZ-Sachverständigen einen Qualifikationsnachweis.

RobGal
3. Mai 2024 um 18:37
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Auslandsschaden

Ein Unfall im Ausland ist immer ärgerlich. Je nach Urlaubsland sind Besonderheiten zu beachten: Bei einem Unfall in osteuropäischen EU-Staaten muss immer die Polizei eingeschaltet werden, sonst gibt es bei der Ausreise Probleme. Ist das Fahrzeug beschädigt, können Touristen die Länder ohne eine polizeiliche Bescheinigung über die Unfallbeteiligung nicht verlassen.

RobGal
1. Januar 2016 um 00:00
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Bagatellschaden

Häufig wird die Erforderlichkeit der Einholung eines Kfz-Sachverständigengutachtens an der Bagatellschadensgrenze festgemacht. Ein Kfz-Schadensgutachten ist nur dann entbehrlich und wird von dem Schädiger und dessen Kfz-Versicherung nicht erstattet, wenn ein eindeutiger Bagatellschaden vorliegt.

RFWW
1. Januar 2016 um 00:00
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Besitzbescheinigung nach 130%-Abrechnung

Häufig muss der geschädigte Kfz-Eigentümer den Schadensgutachter noch mit Sachverständigenaufhaben beauftragen, die nicht im direkten Zusammenhang mit der Gutachtenerstellung stehen, aber im Zusammenhang mit der Schadensregulierung. Dazu gehört es dann auch, eine sog. Besitzbescheinigung nach einer 130%-Abrechnung zu erstellen.

RFWW
1. Januar 2016 um 00:00
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Beweiskräftige Schadensbilder

Das Schadensgutachten muss natürlich auch mit beweiskräftigen Schadensbildern versehen sein (vgl. Ulrich DS 2008, 29, 212 f), damit später bei der Schadensregulierung nicht Streit über den Umfang der Unfallschäden entstehen kann.

RFWW
1. Januar 2016 um 00:00
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Bundesgerichtshof

Der Bundesgerichtshof in Zivilsachen ist die höchste Instanz in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten. Auch vorher gab es bereits höchstrichterliche Rechtsprechung des Reichsgerichtes in Zivilsachen. Bedeutend für den Schadensersatz ist die Rechtsprechung des Reichsgerichtes (RG) über die Erforderlichkeit im Sinne des § 249 BGB. Was unter erforderlich i.S.d. § 249 BGB zu verstehen ist, hat bereits das RG im Jahre 1929 entschieden.

RFWW
1. Januar 2016 um 00:00
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Dispositionsfreiheit

Bei der sich aus § 249 BGB ergebenden Dispositionsfreiheit handelt es sich um die Entscheidungsfreiheit des Geschädigten über die beiden Wege der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes, der vor dem Unfall bestanden hat, und über die freie Wahl der Mittel zur Schadensbehebung. Dem Geschädigten stehen nämlich im Allgemeinen zwei Wege der Naturalrestitution zur Verfügung, nämlich einerseits die Reparatur des Unfallfahrzeuges und andererseits die Anschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeuges.

RFWW
1. Januar 2016 um 00:00
0 Kommentare

Dolmetscherkosten

Zu den Unfall-Nebenkosten können auch die Dolmetscherkosten gehören. Das sind die Kosten, die ein von einem Kfz-Unfallschaden betroffener, der deutschen Sprache nicht mächtiger Ausländer aufwenden muss, um gegenüber dem Schädiger und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung seine Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

RFWW
1. Januar 2016 um 00:00
0 Kommentare

Ersatzteilpreisaufschläge (UPE-Aufschläge)

Wird in den Fachwerkstätten üblicherweise ein prozentualer Aufschlag auf die vom Hersteller empfohlenen Ersatzteilpreise vorgenommen, so ist dieser vom Schadensgutachter in das von ihm zu erstellende Sachverständigengutachten als sog. UPE-Aufschlag oder Ersatzteilpreisaufschlag aufzunehmen. Dieser Ersatzteilpreisaufschlag ist auch bei fiktiver Schadensabrechnung zu erstatten. Entscheidend ist nämlich, welche Aufwendungen der Geschädigte hat, wenn er sein unfallbeschädigtes Fahrzeug in der markengebundenen Fachwerkstatt reparieren lässt.

RFWW
1. Januar 2016 um 00:00
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Ferngutachten sind schadenrechtlich unbrauchbar!

Ein Gutachten ist für die Schadenregulierung nicht verwendbar, wenn die Bilddokumentation durch die Werkstatt oder vom Geschädigten erstellt und an einen zentralen Ort zur Gutachtenerstellung gesendet wird. In solchen Fällen muss die Haftpflichtversicherung die Kosten nicht übernehmen. Es gibt bereits viele entsprechende Urteile.

RobGal
14. Juni 2024 um 11:46
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Fiktive Abrechnung

Nach einem unverschuldeten Unfall wünschen Sie sich, dass der Schaden statt Reparatur durch Bargeld abgegolten wird, weil die Beule Sie nicht stört oder weil Sie das Geld anderweitig verwenden möchten?Nach einem unverschuldeten Unfall wünschen Sie sich, dass der Schaden statt Reparatur durch Bargeld abgegolten wird, weil die Beule Sie nicht stört oder weil Sie das Geld anderweitig verwenden möchten?

RobGal
1. Januar 2016 um 00:00
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Fiktive Schadensabrechnung

Gemäß § 249 BGB ist im Wege des Schadensersatzes
der Zustand wiederherzustellen, der ohne das schädigende Ereignis
bestehen würde. Bei einem Schadensersatzanspruch aufgrund eines
unverschuldeten Verkehrsunfalles bedeutet das, dass der geschädigte
Kfz-Eigentümer den Zustand verlangen kann, der vor dem Unfallereignis
bestanden hat. Beruht das schädigende Ereignis nämlich in der
Beschädigung einer Sache, so kann der Geschädigte statt der
Wiederherstellung in Natur den zur Wiederherstellung erforderlichen
Geldbetrag gem. § 249 Abs. 2 BGB verlangen.

RFWW
1. Januar 2016 um 00:00
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Freie Gutachterwahl

Es ist eigentlich eine schadensersatzrechtliche Banalität, dass der Geschädigte nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall zur Feststellung und Beweissicherung seiner Unfallschäden und zur Feststellung der Schadenshöhe ein Sachverständigengutachten in Auftrag geben darf. Dieses Recht hat er wegen der Waffengleichheit sogar, wenn der eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherer seinerseits ein Gutachten in Auftrag gibt.

RobGal
1. Januar 2016 um 00:00
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Gefährdungshaftung

Im deutschen Schadensersatzrecht gilt grundsätzlich nur derjenige zum Schadensersatz verpflichtet, der den Schaden vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt hat. Von diesem Grundsatz der Verschuldenshaftung gibt es jedoch eine Ausnahme, nämlich die Gefährdungshaftung. Bei der Gefährdungshaftung kommt es nämlich nicht auf das Verschulden an. Die Gefährdungshaftung ist die Haftung für Schäden, die sich aus einer erlaubten Tätigkeit heraus ergeben können. Dabei kommt es im Unterschied zur Verschuldenshaftung wegen unerlaubter Handlungen bei der Gefährdungshaftung auf die Widerrechtlichkeit der Handlung oder ein Verschulden, sei es Vorsatz oder Fahrlässigkeit, nicht an.

RFWW
1. Januar 2016 um 00:00
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Gesamtschuldner

Gerade bei Urteilen, die nach Verkehrsunfällen dem Geschädigten Restschadensersatz zusprechen, liest man häufig das Wort „Gesamtschuldner“ oder „gesamtschuldnerisch“. In diesem Zusammenhang sind dann Fahrer, Halter und die Kfz-Haftpflichtversicherung des gegnerischen Fahrzeuges gemeinsam verklagt worden.

RFWW
1. Januar 2016 um 00:00
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Google Maps deckt Versicherungsbetrug auf: Geschädigter entlarvt

Verschweigen Sie auf keinen Fall einen Vorschaden!

Google Maps kann selbstverständlich verwendet werden, um ein Fahrzeug an seinem Wohn- oder Arbeitsort zu lokalisieren, wenn es erfasst wurde – technisch gesehen ist das kein Problem. Das Ergebnis könnte direkte Hinweise auf Vorschäden geben.

RobGal
13. August 2024 um 16:32
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