Bei der Schätzung zählt die Endsumme
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall beauftragte das Unfallopfer einen qualifizierten Kfz-Sachverständigen zur Erstellung des Schadensgutachtens. Die an sich einstandspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung erstattete nur einen Teil der berechneten Sachverständigenkosten.
Roberto Galifi 2 Min. Lesezeit