1.109 Euro Schaden sind kein Bagatellschaden
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall beauftragte der Geschädigte zur Feststellung der Schadenshöhe einen anerkannten Kfz-Sachverständigen in Halle. Dieser ermittelte den voraussichtlichen Reparaturaufwand auf 1.109,62 €. Seine Gutachterkosten berechnete er mit 486,27 €, worauf die Beklagte lediglich 100,-- € zahlte. Die eintrittspflichtige Allianz Versicherung AG verweigerte die Erstattung der weiteren Sachverständigenkosten in Höhe von. 398,27 € mit der Begründung, dass ein Bagatellschaden vorliege und daher ein Gutachten nicht erforderlich gewesen sei.
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