Köln entscheidet über einen manipulierten Unfall
Die Parteien streiten über den Hergang eines Unfalls am 29.3.2011 im Bereich des Landgerichtsbezirks Köln. Die Klägerin hatte ihren Pkw geparkt und behauptete, der beklagte Fahrer sei mit dem bei der beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung versicherten Pkw gegen ihr ordnungsgemäß geparktes Fahrzeug gestoßen. Dadurch sei ein Schaden von rund 7.000 Euro entstanden. Die beklagte Kfz-Versicherung behauptet, dass es sich um einen gestellten Unfall handelt und verweigert sämtliche Ersatzzahlungen.
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