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Freitag, 21. August 2026 Unabhängig zu Unfallrecht, Gutachten und Schadenregulierung

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Pannenhelfer: Kein Vorsatz – Freispruch

Kurz gefasst Wer anderen seine Unterstützung anbietet und es passiert ein Unfall, dem kann es geschehen, dass er vor den Kadi gezogen wird – obwohl man nur hilfsbereit sein wollte. Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg sprach nun einen Pannenhelfer frei.
Roberto Galifi Herausgeber
Autor
Roberto Galifi
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Ressort
Oberlandesgericht (OLG)
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Symbolgrafik: eine gezeichnete Urkunde mit Siegel als Zeichen für eine Entscheidung, beschriftet mit „Pannenhelfer“.
Bild: Symbolgrafik · Unfallzeitung.de

Pannenhelfer und Anschiebende handelten gemeinsam, um das Fahrzeug wieder flott zu machen. Deshalb konnte das Gericht im konkreten Fall von dem erfahrenen Pannenhelfer keinen Vorsatz für das schlagartige Starten des Wagens erkennen, der eine Haftung gerechtfertigt hätte. Das gilt auch dann, wenn der Pannenhelfer das Anschieben initiierte. (OLG Oldenburg, Az.: 5 U 46/15)

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