Glaswand im Bürogebäude: Wer für den Zusammenstoß haftet
<p><strong>LG Essen Urteil vom 1.6.2015 – 18 O 270/14 –</strong></p><p>Die spätere Klägerin reiste zu einer Fachtagung, die in einem modernen Gebäude mit moderner Architektur stattfand. Die Raumteile waren durch Doppelverglasungen getrennt. Die Klägerin selbst hielt sich im Auditorium auf, wollte dieses jedoch noch einmal verlassen. Als sie zwischen den einzelnen Teilnehmergruppen hindurch gehen wollte, prallte sie mit dem Gesicht gegen eine dieser gläsernen Trennwände und stürzte zu Boden.</p>
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