Aufenthaltserlaubnis mit Lichtbild ist als Dokument für einen Führerscheinantrag ausreichend
VGH Kassel, Az.:2 A 732/14
Ein bemerkenswertes Urteil hat der Verwaltungsgerichtshof in Kassel gesprochen. In dem Verfahren ging es um die fehlende Geburtsurkunde eines Asylbewerbers, der den Führerschein machen wollte. Die Richter stellten fest, dass eine Aufenthaltserlaubnis mit Lichtbild für einen Antrag zur theoretischen und praktischen Fahrprüfung genügt.