Auch das neue Gesetz verhindert Fahrverbote nicht
Wie bereits in der Unfallzeitung berichtet, beabsichtigt die deutsche Bundesregierung das Dieselfahrverbot in vielen deutschen Städten dadurch zu verhindern, indem die Überschreitung des europaweit festgelegten Grenzwertes vom 40 Mikrogramm Stickstoffoxid pro Kubikmeter Luft im Jahresschnitt als geringfügig angesehen wird und damit Dieselfahrverbote bei Überschreitung des Grenzwertes bis 50 Mikrogramm Stickstoffdioxid als unverhältnismäßig angesehen werden. Das ist im Sinne der Gesundheit der Bevölkerung an Hauptverkehrsstraßen ein fauler Gesetzesentwurf. Der Gesetzesentwurf nützt nur dem desolaten Image der deutschen Automobilhersteller.
Roberto Galifi 5 Min. Lesezeit