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Freitag, 21. August 2026 Unabhängig zu Unfallrecht, Gutachten und Schadenregulierung

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Politik 1 Min. Lesezeit

Reform des Fahrlehrerrechts seit 1. Januar 2018

Kurz gefasst Die Reform des Fahrlehrerrechts, deren „Eckpunkte“ schon im Oktober 2011 unter Federführung von Baden-Württemberg ausgearbeitet wurden, trat am 1. Januar 2018 in Kraft. Neu integriert in die Fahrausbildung sind Mobilitätstechnologien, dazu gehören Elektroautos und Fahrerassistenzsysteme.
Roberto Galifi Herausgeber
Autor
Roberto Galifi
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Ressort
Politik & Umwelt
Quellen
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Symbolgrafik: ein stilisiertes Amtsgebäude mit Säulen.
Bild: Symbolgrafik · Unfallzeitung.de

Ein wichtiges Element derReform ist auch die bessere Ausbildung der Fahrlehrer, auf fachlicher wie aufdidaktischer Ebene. Die Fahrschulen sollen sich in Richtung „Mobilitätsschule“entwickeln, hebt das baden-württembergische Verkehrsministerium hervor.Außerdem können nun bis zu fünf Fahrlehrer eine Gemeinschaftsfahrschule gründen, und es wurden die Anzeige- und Aufzeichnungspflichten für Fahrlehrerreduziert, um sie von „unnötiger Papier-Bürokratie“ zu entlasten.

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Quellen

  • Quelle: kraftfahrt-berichter (kb)