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Reform des Fahrlehrerrechts seit 1. Januar 2018
Kurz gefasst
Die Reform des Fahrlehrerrechts, deren „Eckpunkte“ schon im Oktober 2011 unter Federführung von Baden-Württemberg ausgearbeitet wurden, trat am 1. Januar 2018 in Kraft. Neu integriert in die Fahrausbildung sind Mobilitätstechnologien, dazu gehören Elektroautos und Fahrerassistenzsysteme.
Roberto Galifi
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- Roberto Galifi
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- Politik & Umwelt
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Ein wichtiges Element derReform ist auch die bessere Ausbildung der Fahrlehrer, auf fachlicher wie aufdidaktischer Ebene. Die Fahrschulen sollen sich in Richtung „Mobilitätsschule“entwickeln, hebt das baden-württembergische Verkehrsministerium hervor.Außerdem können nun bis zu fünf Fahrlehrer eine Gemeinschaftsfahrschule gründen, und es wurden die Anzeige- und Aufzeichnungspflichten für Fahrlehrerreduziert, um sie von „unnötiger Papier-Bürokratie“ zu entlasten.
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Quellen
- Quelle: kraftfahrt-berichter (kb)