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Freitag, 21. August 2026 Unabhängig zu Unfallrecht, Gutachten und Schadenregulierung

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Politik 1 Min. Lesezeit

Schaulustige: Schluss mit Gaffen

Kurz gefasst Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der das Fotografieren und Filmen von Toten an Unfallstellen verbietet. Es drohen Geldstrafen und bis zu zwei Jahre Haft. Bisher macht sich nur strafbar, wer Rettungskräfte behindert oder Verletzte in herabwürdigender Weise fotografiert.
Roberto Galifi Herausgeber
Autor
Roberto Galifi
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Ressort
Politik & Umwelt
Quellen
keine angegeben
Symbolgrafik: ein stilisiertes Amtsgebäude mit Säulen, beschriftet mit „Schaulustige“.
Bild: Symbolgrafik · Unfallzeitung.de

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) sagte: „Es handelt sich um Personen, die ihr Leben gelassen haben. Es ist mir unbegreiflich, wie sich Menschen an Bildern davon ergötzen können.“ Unfallopfer dürften nicht „Objekt von Fotos oder Filmaufnahmen“ werden, die dann auch noch im Internet verbreitet würden. Schaulustige behindern immer wieder die Rettungskräfte an Unfallstellen. Durch langsames Vorbeifahren provozieren Gaffer Staus, die den Zugang der Krankenwagen erschweren. Bilden sich sensationslüsterne Menschentrauben, wird die Arbeit der Hilfskräfte auch an Ort und Stelle behindert. Teilweise werden Gaffer sogar aggressiv, wenn sie aufgefordert werden, sich zurückzuziehen oder das Fotografien zu unterlassen. Justizministerin Lambrecht will mit dem Gesetzentwurf auch eine gesellschaftliche Debatte über dieses Phänomen anstoßen. Der Bundestag muss den Gesetzentwurf noch beraten und über ihn entscheiden.

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