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Freitag, 21. August 2026 Unabhängig zu Unfallrecht, Gutachten und Schadenregulierung

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Recht 1 Min. Lesezeit

Info für die Werkstätten - neue AGB

Kurz gefasst bitte denkt daran, dass ab sofort die neuen AGB für das Kraftfahrzeug-Handwerk in Kraft getreten sind. Wer das noch nicht erledigt hat, sollte sich schnellstens diese AGB zum Aushang besorgen.

An alle Werkstätten,

Roberto Galifi Herausgeber
Autor
Roberto Galifi
Veröffentlicht
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1 Minute
Ressort
Recht & Urteile
Quellen
keine angegeben
Symbolgrafik: eine gezeichnete Urkunde mit Siegel als Zeichen für eine Entscheidung, beschriftet mit „Info für die Werkstätten“.
Bild: Symbolgrafik · Unfallzeitung.de

bitte denkt daran, dass ab sofort die neuen AGB für das Kraftfahrzeug-Handwerk in Kraft getreten sind.

Wer das noch nicht erledigt hat, sollte sich schnellstens diese AGB zum Aushang besorgen.

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