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Freitag, 21. August 2026 Unabhängig zu Unfallrecht, Gutachten und Schadenregulierung

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Abstände beim Parken beachten!

Kurz gefasst Fahrzeuge, die direkt an Zebrastreifen, vor Kreuzungen oder Einmündungen abgestellt werden, können zur Falle für Fußgänger werden.
Roberto Galifi Herausgeber
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Roberto Galifi
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Ressort
Recht & Urteile
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Symbolgrafik: eine stilisierte Waage als Zeichen für eine Gerichtsentscheidung.
Bild: Symbolgrafik · Unfallzeitung.de

Denn Fußgänger und andere Autofahrer können dann leicht den Überblick verlieren, häufig wird die Sicht auf querende Fußgänger verstellt, warnt die Dekra.

„Nicht umsonst ist im Bereich von fünf Metern vor Fußgängerüberwegen, Kreuzungen, Einmündungen sowie Ein- und Ausfahrten das Parken unzulässig.“ Die Stuttgarter Sicherheitsorganisation erinnert auch daran, dass vor und hinter Haltestellenschildern 15 Meter Abstand bleiben müssen.

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Quellen

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